Auf eine kleine Pressemitteilung
vom 7.12.2010 hin an Herrn Dr. Andreas Scheuer, Parlamentarischer
Staatssekretär beim Bundesminister für Verkehr, Bau und
Stadtentwicklung, und Koordinator der Bundesregierung für Güterverkehr
und Logistik
"Sehr geehrter Herr Dr. Scheuer,
Als ich im Internet nach Ihren Kontaktdaten gesucht habe, habe ich auf
Ihrer Homepage etwas gelesen, das mir Mut macht: "Dazu gehört, mich den
kritischen Fragen [...] von Ihnen zu stellen und hinzuhören wo der Schuh
drückt". Und: "Erfolgreiche Politik für die Menschen und meine Heimat
lebt von Information und Meinungsaustausch."
Denn ich muß mich nun mit einem dringenden Problem an Sie wenden, mit
einer etwas längeren email - aber Sie werden sehen, die Sache ist mehr
als ernst.
Einer kleinen Pressemitteilung gestern entnehme ich, dass die
Vorsitzenden der IZF und 3 weitere CSU-Politiker Ihren Besuch zum Anlass
genommen haben, das Thema B303 bzw. weiterer Ausbau der an sich bereits
dreispurigen Ortsumgehung Schirnding anzusprechen. Und dass Einigkeit
über die Notwendigkeit einer leistungsfähigen Ost-West-Verbindung besteht.
Aber simpler Fakt ist, dass die B303 bereits für 20.000 Kfz ausgelegt
ist. Derzeit fahren ca. 5000 Kfz zwischen der Grenze und der A93, der
Verkehr ist bereits seit Jahren kontinuierlich rückläufig. Gemäß DTV2025
werden auch nur maximal 12.400 Kfz unterwegs sein FALLS die Straße
vierspurig sein sollte. Folglich ist die bestehende B303 auch ohne
jeglichen Ausbau bereits eine mehr als leistungsfähige
Ost-West-Verbindung für den gegenwärtigen wie auch den prognostizierten
Verkehr.
Nun argumentieren manche Leute, dass die B303 eine wichtige
Verkehrsachse ist. Aber wenn sie tatsächlich wichtig wäre, würde sich
dies in den Verkehrszahlen ausdrücken, so wie bei der B16 bei Nittenau,
wo seit der Grenzöffnung nicht nur ca. 5000 Kfz unterwegs sind, sondern
der Verkehr auf ca. 12000 Kfz angestiegen ist, für die nun laut einer
Info von Staatssekretär Eck von Anfang Oktober 2010 nur eine dritte
Fahrspur geschaffen werden soll.
Dazu liegt mir nun seit einigen Wochen eine Information vor, die der
Thematik eine ganz überraschende Wendung verleiht: Das Projekt B303 /
Fichtelgebirgsautobahn basiert auf völlig falschen Zahlen! Auf einem
Fehler, der nie korrigiert wurde, und somit dürfte es von Rechts wegen
gar nicht im Bundesverkehrswegeplan enthalten sein. Ich bitte Sie, dies
nachzuprüfen und uns offiziell zu bestätigen:
Vom Freistaat Bayern wurde die Fichtelgebirgsautobahn in zwei Varianten
zum Bundesverkehrswegeplan angemeldet, einmal einbahnig zweispurig
(BY6351) und einmal zweibahnig vierspurig (BY6352).
Im Referentenentwurf wurde daraus der Projekt BY7616, bei dem die
jährlichen Einsparungen für eine vierspurige, allerdings nur die
Investitions- und jährliche Kosten für die zweispurige Variante
eingetragen wurden. Das Nutzen-Kosten-Verhältnis ist daher um den Faktor
zwei zu hoch. Statt 2,9 muß es 1,5 betragen.
In der Anlage zum Gesetz wurden dann zwar die Investitionskosten für
eine vierspurige Straße angesetzt, allerdings wieder nur die jährlichen
Kosten für eine zweispurige Straße eingetragen. Das
Nutzen-Kosten-Verhältnis ist also wieder zu hoch und muß 1,5 betragen.
Dieser Fehler ist von entscheidender Bedeutung, denn dadurch wurde eine
“Punktlandung” bei Nutzen-Kosten-Verhältnis erreicht: Projekte mit einem
Nutzen-Kosten-Verhältnis von Drei wurden seinerzeit in den
Vordringlichen Bedarf aufgenommen.
Bei einem Gespräch im Verkehrsministerium in Berlin im Juni 2003 wurde
der zuständige Referent auf den Fehler hingewiesen, Herr Bartsch hat
diesen Fehler bestätigt. Im Jahr 2007 führte allerdings Ministerialrat
Manfred Jung von der Obersten Baubehörde des Freistaates Bayern das hohe
Nutzen-Kosten-Verhältnis als Begründung für die Notwendigkeit des Baus
der B 303 neu ins Feld. Daraufhin wurde auch Herr Jung auf den Fehler
aufmerksam gemacht. Er bestätigte erneut, dass ein Fehler vorliegt und
versprach Abhilfe, er spracht mit Herrn Bartsch vom BMVS, der bestätigte
erneut einen Fehler in den Prins-Daten, den der Bund im Laufe des
Sommers 2007 korrigieren wollte, eine Information sollte erfolgen wenn
der Fehler behoben ist - dies ist nie passiert.
Würde man die vier möglichen Varianten der Verkehrsuntersuchung 2010
nach den gleichen Kriterien eine Nutzen-Kosten-Analyse unterwerfen, wie
sie für die Projekte des gültigen Bundesverkehrswegeplanes korrekt hätte
erfolgen müssen, dann würde sich herausstellen, dass der Bau jeder der
vier Varianten unwirtschaftlich ist.
Fakt ist, dass die B303 neu, bzw. ein vierspuriger Ausbau zwischen der
Grenze und der A93, nur deswegen im Bundesverkehrswegeplan ist, weil in
den eingereichten Unterlagen falsche Zahlen für Baukosten und Unterhalt
standen. Und man mit dem sich daraus ergebendem viel zu hohen
Kosten-Nutzen-Verhältnis die Notwendigkeit des Baus begründete.
Wenn die mir vorliegenden Informationen korrekt sind - und davon muß ich
leider ausgehen - so sagt die Bayerische Straßenbauverwaltung nun, sie
würde nur einen gesetzlichen Auftrag erfüllen, verschweigt dabei aber,
dass dieser Auftrag nur zustande kam, weil die Exekutive des Freistaates
seinerzeit ein nicht gerechtfertigtes Projekt eingereicht hat.
Und die bayerische Straßenbauverwaltung treibt die Planungen
entsprechend den Vorgaben des Bedarfsplans voran, obwohl sie genau weiß,
dass dieser auf falschen Zahlen basiert.
Und das Bundesverkehrsministerium weiß (wie übrigens auch nachweislich
IZF-Vorsitzender Albrecht Schläger) seit 2003 von den falschen Zahlen,
es bestätigt dies 2007 noch einmal – und unternimmt dennoch nichts.
Sondern – ganz im Gegenteil – besteht Anfang Mai 2010 in einem
„Spitzengespräch“ mit dem Bayerischen Innenminister Herrmann und zwei
weiteren CSU-Politkern aus der Region - Herrn Willi Müller und Herrn Dr.
Döhler – noch dazu gegen die ausdrückliche Empfehlung des Straßenbauamts
Bayreuth - auf einen „zweibahnig-vierstreifigen Ausbauquerschnitt".
Ein Gesetz, zumal eins wie der Bundesverkehrswegeplan, das auf falsche
Fakten begründet ist, muß korrigiert werden. Eine Straße, bei der das
Kosten-Nutzen-Verhältnis nicht stimmt und die weder der gegenwärtige
(ca. 5000 Kfz) noch der gemäß DTV2025 prognostizierte Verkehr (maximal
12400 Kfz) rechtfertigt, darf nicht gebaut werden
Unsere tschechischen Nachbarn haben erkannt, dass die Verkehrszahlen
einen vierspurigen Ausbau zwischen der Grenze und Eger nicht
rechtfertigen und verhalten sich entsprechend logisch und vernünftig;
sie werden erst ausbauen, wenn die Verkehrszahlen dies tatsächlich
erfordern sollten, diese Information liegt mir schriftlich vom
tschechischen Verkehrsministerium vor.
Der Anbau einer zweiten Fahrbahn an die, wie gesagt, bereits dreispurige
Ortsumgehung Schirnding ergäbe somit eine ca. 2km lange Autobahn, die am
östlichen Ende nicht, und am westlichen Ende auf absehbare Zeit nicht
fortgesetzt wird. Man würde also für ca. 5000 Kfz und rund 13 Mio. Euro
eine knapp 2 km lange, weder verkehrszahlenmäßig noch wirtschaftlich zu
rechtfertigende Autobahn, breiter als die A93, in einem Naturpark bauen,
wo die Umweltverträglichkeitsuntersuchung ergeben hat dass gar nicht
gebaut werden dürfte.
Wollen Sie sich für das einsetzen, was Herr Bartsch bereits 2007
versprach: für umgehende Korrektur des Fehlers beim Kosten-Nutzen-Faktor
der B303 sorgen und dafür, dass dieses unwirtschaftliche und unnötige
Projekt zumindest jetzt endlich, Ende 2010, umgehend aus dem
Bundesverkehrswegeplan gestrichen und nicht gebaut wird? Dass vor allem
die bereits dreispurige Ortsumgehung Schirnding nicht noch weiter
ausgebaut wird?
Es gibt gerade in unserer Region viele Projekte in der
Verkehrsinfrastruktur, für die dieses Geld wesentlich sinnvoller
eingesetzt werden könnte.
Per separater email sende ich Ihnen noch eine Grafik
"Kosten-Nutzen-Verhältnis". Bitte sehen Sie weitere Daten und
Informationen auf
unserer derzeit im Entstehen begriffenen Seite
www.fichtelgebirgsautobahn.info.
Ich danke Ihnen im Voraus für Ihre Zeit und Mühe und freue mich darauf,
von Ihnen zu hören.
Mit freundlichen Grüßen"
[-]