Der Bund der Steuerzahler erhält ein Anwort von Bundesverkehrsminister Dobrindt auf sein Schreiben vom 17.03.2017 und leitet es ... mehr
Der Bund der Steuerzahler erhält ein Anwort von Bundesverkehrsminister Dobrindt auf sein Schreiben vom 17.03.2017 und leitet es am 18.05.2017 an Kerstin Popp mit der Bitte um Kenntnisnahme weiter.
Kerstin Popp schreibt dem Bund der Steuerzahler umgehend zurück.
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Sehr geehrte Damen und Herren,
vielen Dank für die heutige email.
Das Antwortschreiben von Bundesverkehrsminister Dobrindt vom 03.05.2017 basiert auf falschen Informationen, die der Fachabteilung des Bundesverkehrsministeriums vorliegen, und die auch im Schreiben der Staatssekretäre vom 08.05.2017 an mich verwendet worden sind.
In meiner Antwort an die Staatssekretäre vom 11.05.2017 werden die falschen Informationen richtiggestellt. In meiner email vom 14.05.2017 habe ich den Persönlichen Referent des Bayerischen Staatsministers des Innneren, für Bau und Verkehr, Herrn Baudirektor Ingo Schötz, über die der Fachabteilung des Bundesverkehrsministeriums vorliegenden falschen Informationen informiert. Es wäre peinlich, wenn sich dieselben Falschinformationen im Antwortschreiben von Minister Herrmann auf meine email vom 23.04.2017 finden würden.
Ich selbst habe leider keine Möglichkeit, Verkehrsminister Dobrindt zu kontaktieren, und aus irgendeinem Grund weigern sich die Staatssekretäre, die entsprechenden Informationen an ihn weiterzugeben.
Auf Schreiben des Bundes der Steuerzahler hingegen reagiert Minister Dobrindt.
11 Millionen Euro Steuergeld ist eine hohe Summe. Bitte helfen Sie, der Bund der Steuerzahler, diese sinnlose Verschwendung zu verhindern!
Bitte kontaktieren Sie Minister Dobrindt noch einmal. Bitte weisen Sie ihn darauf hin, dass die Informationen, die er Ihnen zur Begründung des weiteren Ausbaus der Ortsumgehung Schirnding genannt hat, nicht korrekt sind. Sein Name steht unter einem Schreiben an den Bund der Steuerzahler, das nachweisliche falsche Informationen enthält. Das ist nicht gut.
Der normale Steuerzahler hat kein Verständnis dafür, wenn sein Geld sinnlos verschwendet wird. Und er hat noch weniger Verständnis dafür, wenn dies aufgrund falscher Fakten geschieht, die bekannt sind, aber von den Entscheidungsträgern ignoriert werden.
Diese email geht in Kopie auch an meine Kontakte bei der Presse, an die Bürgerinitiative Gefrees und Umgebung, an die Bürgerinitiative gegen die Fichtelgebirgsautobahn Ost, und wird als Information zum aktuellsten Stand der Dinge im Internet veröffentlicht.
Bitte lassen Sie, die "Anwälte eines verantwortlichen Umgangs mit Steuergeldern", wie man Sie in dem Zeitungsartikel vom 30.03.2017 "B 303: Fragen an den Minister" so treffend genannt hat, sich nicht mit falschen Informationen abspeisen. Bitte lassen Sie uns Steuerzahler nicht im Stich!
Unten anbei noch einmal zusammengefasst die falschen Informationen und die Richtigstellung, im Anhang die erläuternde Karte.
Ich freue mich darauf, wieder von Ihnen zu hören und verbleibe bis dahin
Mit freundlichen Grüßen
Kerstin Popp
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1. Falschinformation: "Das Bewertungsverfahren folgt einem
ganzheitlichen Ansatz, der dem internationalen Stand der
Forschung zur gesamtwirtschaftlichen Bewertung von
Verkehrsprojekten entspricht."
Wahr ist:
Grundlage des Bewertungsverfahrens ist eine Modellrechnung, in die für
ein Projekt so viele freie Parameter und ad hoc Annahmen Eingang finden,
dass man damit jedes beliebige, genehme Ergebnis kreieren kann. Speziell
zum Projekt B303-G050-BY-T02-BY: Die kreative Annahme des
Bezugsfalles, dass auf der vormaligen Ortsdurchfahrt der B303 durch
Schirnding mehr als 3000 Fahrzeuge Durchgangsverkehr bewegt würden, ist
Unfug. Die alte Ortsdurchfahrt entlang der Egerstraße und Thiersheimer
Straße ist für den Durchgangsverkehr bedeutungslos. Sie ist in desolatem
Zustand.
Zitat aus einem Schreiben des Bundesverkehrsministeriums: "Wie von Herr
Dr. Scheuer bereits in seinem letzten Schreiben angesprochen, kann das
derzeitige Verkehrsaufkommen im Bereich von Schirnding aus Sicht des
Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung auf der
bestehenden Strecke momentan sowohl für die Anwohner als auch die
Verkehrsteilnehmer verträglich abgewickelt werden, zumal die Ortslage
von Schirnding bereits heute mit einer Ortsumgehung umfahren wird." Eine
Entlastung der Ortsdurchfahrt kann daher gar nicht eintreten. Die
Entlastung begründet jedoch hohen Nutzen unter 3.7 Nutzen-Kosten-Analyse
(Modul A). Zieht man den fiktiven Nutzen ab, dann sinkt das NKV unter
Eins und der Bau ist unwirtschaftlich.
2. Falschinformation: "Wie der ebenfalls unter Punkt "3.2 Grunddaten"
enthaltene Hinweis auf das Datum des Planungsstands
belegt, war die Planung mit Stand 2013 maßgebend für die
im Rahmen der Aufstellung des BVWP 2030 durchgeführte
Bewertung."
Dem widerspricht die fehlerhafte Feststellung in 3.2 Grunddaten der
Prins: "Planfeststellungsbeschluss unanfechtbar am 15.06.2009 ohne
Planungsbeginn seit 16.09.2013." Der unanfechtbare
Planfeststellungsbeschluss gilt nur für einen Teilbereich zwischen
Raithenbachtalbrücke und Röslautalbrücke mit einer Baulänge von 2,5 km.
In diesem Planfeststellungsbeschluß vom 16.03.2007 wird ausdrücklich auf
die alten Daten von 2000 Bezug genommen. "Die künftigen
Verkehrsbelastungen ergeben sich aus der Verkehrswirtschaftlichen
Untersuchung Fichtelgebirge der Ingenieurgesellschaft Dorsch Consult
vom 28.09.2000. Zugrunde gelegt wird der Planungsfall A2 B 303 Neubau A
9 GÜ Schirnding zweibahnig/vierstreifig. Darüber hinausgehende,
konkrete Planungen lagen 2013 nicht vor, lediglich der Lageplan
LPL_1_1_B303_G050-BY-T02-BY_2013-09-06_Lageplan.pdf.
3. Falschinformation: "Im Bereich von der Landesgrenze Deutschland /
Tschechische Republik bis zur A 93 übernimmt die B 303
auch die Funktion der Anbindung der aus der
Tschechischen Republik kommenden D 6 an das BAB-Netz
in Deutschland."
Wahr ist:
Diese Funktion als Begründung für die vierspurige Erweiterung der
Ortsumgehung Schirnding ist hinfällig, weil für das nach Westen
anschließende Teilstück Projekt B303-G050-BY-T01-BY zum BAB-Netz bis zum
Planungshorizont 2030 kein Bedarf festgestellt wurde. (In der Karte
anbei in braun eingezeichnet). Damit sind auch die "netzkonzeptionellen
Gründe" Makulatur, entsprechend des Bewertungsverfahrens, das ja "einem
ganzheitlichen Ansatz, der dem internationalen Stand der Forschung zur
gesamtwirtschaftlichen Bewertung von Verkehrsprojekten entspricht."
Sollte jemals ein Bedarf für eine Verbindungsfunktion aufkommen, dann
könnte man die beiden Projekte B303-G050-BY-T01-BY und
B303-G050-BY-T02-BY (in der Karate grün eingezeichnet) schlicht und
einfach gemeinsam verwirklichen. So, wie der Ausbau derzeit geplant ist,
werden zwei Gefahrenstellen an den Überleitungungen von vier auf zwei
Spuren innerhalb von 2,5 Kilometern geschaffen. (Das kurze, in der Karte
rot markierte Stück).
4. Falschinformation: "In der Tschechischen Republik wurden Anfang des
Jahres 2016 Schnellstraßen zur Autobahnen aufgestuft, darunter
auch die bisherige Schnellstraße R 6 als Fortführung der B 303 von
der Bundesgrenze bei Schirnding über Karlsbad bis Prag zur Autobahn
D 6."
Wahr ist:
Der Streckenabschnitt der R6 zwischen der Landesgrenze und Eger Nord
wurde nicht zur Autobahn aufgestuft. Er ist in den Plänen mit Stand
08.02.2017 als Schnellstraße dargestellt. Ausbaupläne für diesen
Abschnitt existieren derzeit nicht. Zitat des Sprechers des
Tschechischen Verkehrsministeriums aus einem Artikel des Nordbayerischen
Kuriers vom 9.5.2017 zu diesem Thema "ein Ausbau in der Zukunft ist
möglich, abhängig von der Verkehrsintensität".
Dies deckt sich mit dem, was das tschechische Verkehrsministerium
Kerstin Popp mitgeteilt hat: Tschechien wird den vierspurigen Ausbau
erst dann angehen, wenn hohe Verkehrszahlen ihn erfordern.
Wenn man berücksichtigt, dass laut Verkehrszählung der Tschechischen
Republik von 2016 auf dem Teilstück zwischen der Abzweigung nach Pomezi
und Eger Nord nur 3742 Fahrzeuge täglich fuhren, davon 1163 Lkw, dann
erschließt sich sofort, warum Ausbaupläne derzeit nicht existieren.
Hier wartet die Tschechische Republik -- also nicht -- auf einen
Lückenschluss in Deutschland. Folglich ist ein zweibahnig / vierspuriger
Ausbau der B303 wegen der Angleichung des Ausbauzustands nicht
erforderlich. Es zeigt sich ein identisches Bild östlich wie westlich
der Grenze. Der grenzüberschreitende Verkehr selbst ist gering. Zwischen
den beiden der Grenze nächstgelegenen, größeren Städten - hier Wunsiedel
und Marktredwitz, dort Eger und Karlsbad - gibt es erheblichen Quell-
und Zielverkehr. Aber dort ist jedoch in beiden Fällen die Straße
bereits vierspurig ausgebaut.
Die geplante 2,5 km "So-Da-Miniautobahn" ist in den Augen des
Bundesverkehrsministeriums selbst grober Unsinn, da die bestehende
Verbindung den aktuellen und vorhergesagten Verkehr mühelos bewältigen
kann. Das Bundesverkehrsministerium hat dies in der Vergangenheit
ebenfalls erkannt und wiederholt bestätigt; zum letzten Mal ganz
offiziell am 21.09.2016.
Was ist passiert, dass nun dieser nachweislich nicht erforderliche,
nachweislich auf fehlerhaften Berechnungen basierende Ausbau eines
Teilstücks der Ortsumgehung Schirnding offensichtlich schnellstmöglich
durchgedrückt werden soll?
Wegen des Parlamentsvorbehalts in Haushaltsfragen gibt es noch keine
Mittel, und der Straßenbauplan ist Teil des Bundehaushalts. Wie konnte
das Straßenbauamt Bayreuth bereits erste Baumaßnahmen durchführen?
Egal wie man es dreht und wendet, simpler Fakt ist:
Auf der für 20.000 Kfz gebauten Ortsumgehung Schirnding fahren derzeit
knapp über 5.000 Kfz. Die verkehrliche Bewertung hat eine künftige
mittlere Verkehrsbelastung von lediglich 6.000 Fahrzeugen pro Tag ergeben.
5000 JETZT
und 6000 KÜNFTIG
sind kleiner als 20.000 BESTEHEND.
Ein Ausbau ist nicht erforderlich.
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Hier zur Information noch Kerstin Popps Antwort an die Staatssekretäre vom 11.05.2017. Eine Reaktion aus Berlin erfolgte bisher nicht.
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Sehr geehrte Frau Staatssekretärin Bär,
vielen Dank für Ihre Mühe, meine drei Zuschriften vom 27.02.2017, 18.03.2017 und 17.04.2017 summarisch, auch für Ihre Kollegen, mit email vom 08.05.2017 zu beantworten. "Gut' Ding will Weile haben" sagt das Sprichwort. Weile nahmen Sie genug, gut finde ich Ihre Antwort keineswegs. Lassen Sie mich abermals auf die einzelnen Punkte eingehen.
1. Zitat: "Das Bewertungsverfahren folgt einem
ganzheitlichen Ansatz, der dem internationalen Stand der
Forschung zur gesamtwirtschaftlichen Bewertung von
Verkehrsprojekten entspricht."
Nein. Grundlage des Bewertungsverfahrens ist eine Modellrechnung, in die für ein Projekt so viele freie Parameter und ad hoc Annahmen Eingang finden, dass man damit jedes beliebige, genehme Ergebnis erzielen kann. Speziell zum Projekt B303-G050-BY-T02-BY: Die „kreative“ Annahme des Bezugsfalles, dass auf der vormaligen Ortsdurchfahrt der B303 durch Schirnding mehr als 3000 Fahrzeuge Durchgangsverkehr bewegt würden, ist Unfug. Die alte Ortsdurchfahrt entlang der Egerstraße und Thiersheimer Straße ist für den Durchgangsverkehr bedeutungslos. Sie ist in desolatem Zustand.
Zitat aus einem Schreiben Ihres Hauses: "Wie von Herr Dr. Scheuer bereits in seinem letzten Schreiben angesprochen, kann das derzeitige Verkehrsaufkommen im Bereich von Schirnding aus Sicht des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung auf der bestehenden Strecke momentan sowohl für die Anwohner als auch die Verkehrsteilnehmer verträglich abgewickelt werden, zumal die Ortslage von Schirnding bereits heute mit einer Ortsumgehung umfahren wird." Eine Entlastung der Ortsdurchfahrt kann daher gar nicht eintreten. Die Entlastung begründet jedoch hohen Nutzen unter 3.7 Nutzen-Kosten-Analyse (Modul A). Zieht man den fiktiven Nutzen ab, dann sinkt das NKV unter Eins und der Bau ist unwirtschaftlich.
2. Zitat: "Wie der ebenfalls unter Punkt "3.2 Grunddaten"
enthaltene Hinweis auf das Datum des Planungsstands
belegt, war die Planung mit Stand 2013 maßgebend für die
im Rahmen der Aufstellung des BVWP 2030 durchgeführte
Bewertung."
Dem widerspricht die fehlerhafte Feststellung in 3.2 Grunddaten der Prins: "Planfeststellungsbeschluss unanfechtbar am 15.06.2009 ohne Planungsbeginn seit 16.09.2013." Der unanfechtbare Planfeststellungsbeschluss gilt nur für einen Teilbereich zwischen Raithenbachtalbrücke und Röslautalbrücke mit einer Baulänge von 2,5 km. In diesem Planfeststellungsbeschluß vom 16.03.2007 wird ausdrücklich auf die alten Daten von 2000 Bezug genommen.
"Die künftigen Verkehrsbelastungen ergeben sich aus der „Verkehrswirtschaftlichen Untersuchung Fichtelgebirge“ der Ingenieurgesellschaft Dorsch Consult vom 28.09.2000. Zugrunde gelegt wird der Planungsfall A2 „B 303 Neubau A 9 – GÜ Schirnding zweibahnig/vierstreifig“.
Darüber hinausgehende, konkrete Planungen lagen 2013 nicht vor, lediglich der Lageplan LPL_1_1_B303_G050-BY-T02-BY_2013-09-06_Lageplan.pdf.
3. Zitat: "Im Bereich von der Landesgrenze Deutschland /
Tschechische Republik bis zur A 93 übernimmt die B 303
auch die Funktion der Anbindung der aus der
Tschechischen Republik kommenden D 6 an das BAB-Netz
in Deutschland."
Nein. Diese Funktion als Begründung für die vierspurige Erweiterung der Ortsumgehung Schirnding ist hinfällig, weil für das nach Westen anschließende Teilstück Projekt B303-G050-BY-T01-BY zum BAB-Netz bis zum Planungshorizont 2030 kein Bedarf festgestellt wurde. (In der Karte anbei in braun eingezeichnet). Damit sind auch die "netzkonzeptionellen Gründe" Makulatur, entsprechend des Bewertungsverfahrens, das ja "einem ganzheitlichen Ansatz, der dem internationalen Stand der Forschung zur gesamtwirtschaftlichen Bewertung von Verkehrsprojekten entspricht." Sollte jemals ein Bedarf für eine Verbindungsfunktion aufkommen, dann könnte man die beiden Projekte B303-G050-BY-T01-BY und B303-G050-BY-T02-BY (in der Karate grün eingezeichnet) schlicht und einfach gemeinsam verwirklichen. So, wie der Ausbau derzeit geplant ist, werden zwei Gefahrenstellen an den Überleitungungen von vier auf zwei Spuren innerhalb von 2,5 Kilometern geschaffen. (Das kurze, in der Karte rot markierte Stück).
4. Zitat: "In der Tschechischen Republik wurden Anfang des Jahres
2016 Schnellstraßen zur Autobahnen aufgestuft, darunter
auch die bisherige Schnellstraße R 6 als Fortführung der
B 303 von der Bundesgrenze bei Schirnding über
Karlsbad bis Prag zur Autobahn D 6."
Falsch. Der Streckenabschnitt der R6 zwischen der Landesgrenze und Eger Nord wurde nicht zur Autobahn aufgestuft. Er ist in den Plänen mit Stand 08.02.2017 als Schnellstraße dargestellt. Ausbaupläne für diesen Abschnitt existieren derzeit nicht. Zitat des Sprechers des Tschechischen Verkehrsministeriums aus einem Artikel des Nordbayerischen Kuriers vom 9.5.2017 zu diesem Thema "ein Ausbau in der Zukunft ist möglich, abhängig von der Verkehrsintensität".
Dies deckt sich mit dem, was das tschechische Verkehrsministerium mir mitgeteilt hat: Tschechien wird den vierspurigen Ausbau erst dann angehen, wenn hohe Verkehrszahlen ihn erfordern.
Wenn man berücksichtigt, dass laut Verkehrszählung der Tschechischen Republik von 2016 auf dem Teilstück zwischen der Abzweigung nach Pomezi und Eger Nord nur 3742 Fahrzeuge täglich fuhren, davon 1163 Lkw, dann erschließt sich sofort, warum Ausbaupläne derzeit nicht existieren.
Hier wartet die Tschechische Republik -- also nicht -- auf einen Lückenschluss in Deutschland. Folglich ist ein zweibahnig / vierspuriger Ausbau der B303 wegen der Angleichung des Ausbauzustands nicht erforderlich. Es zeigt sich ein identisches Bild östlich wie westlich der Grenze. Der grenzüberschreitende Verkehr selbst ist gering. Zwischen den beiden der Grenze nächstgelegenen, größeren Städten - hier Wunsiedel und Marktredwitz, dort Eger und Karlsbad - gibt es erheblichen Quell- und Zielverkehr. Aber dort ist jedoch in beiden Fällen die Straße bereits vierspurig ausgebaut.
Die geplante 2,5 km "So-Da-Miniautobahn" ist nicht nur in meinen Augen grober Unsinn, da die bestehende Verbindung den aktuellen und vorhergesagten Verkehr mühelos bewältigen kann.
Das Bundesverkehrsministerium selbst hat dies in der Vergangenheit ebenfalls erkannt und wiederholt bestätigt; zum letzten Mal ganz offiziell am 21.09.2016.
Was ist passiert, dass nun dieser nachweislich nicht erforderliche, nachweislich auf fehlerhaften Berechnungen basierende Ausbau eines Teilstücks der Ortsumgehung Schirnding offensichtlich partout durchgedrückt werden soll?
Bundesverkehrsminister Dobrindt hat die Baufreigabe erteilt. Und Sie, als Staatssekretärin, gehören mit Ihren 4 Kollegen zu den 5 ranghöchsten Mitarbeitern im Bundesverkehrsministerium, deren Aufgabe die Unterstützung von Bundesminister Dobrindt bei seinen Leitungs- und Regierungsaufgaben ist. In dieser Ihrer Funktion hatte ich Sie gebeten, ihn auf die vorhandenen Fehler und Ungereimtheiten beim Ausbau B303, Umfahrung Schirnding aufmerksam zu machen. Wenn ich es richtig verstanden habe, haben Sie dies ebenso wie Ihre Kollegen nicht getan.
Warum nicht?
Bitte geben Sie mir auch noch eine kurze Antwort auf meine bis dato noch offenen Fragen:
1) Wenn es stimmt, was Minister Dobrindt dem Bund der Steuerzahler mit Schreiben vom 01.02.2017 mitgeteilt hat, werden die Mittel aus dem Bundeshaushalt bereitgestellt, wenn die Maßnahme in den Straßenbauplan aufgenommen worden ist. Dies widerspricht der Einschätzung über die nachträgliche Aufnahme des Projekts in den Straßenbauplan und der bereits erfolgten Freigabe der Mittel. Wegen des Parlamentsvorbehalts in Haushaltsfragen gibt es noch keine Mittel, und der Straßenbauplan ist Teil des Bundehaushalts. Das kann frühestens mit dem Bundeshaushalt 2018, eventuell dem Nachtragshaushalt 2017 eingebracht werden.
Wie konnte das Straßenbauamt Bayreuth bereits erste Baumaßnahmen durchführen?
2) Wann wird Minister Dobrindts Antwort an den BdSt auf dessen Fragen vom 17.03.2017 vorliegen?
Diese Email geht in Kopie an den Bund der Steuerzahler. Ebenso für sie zur Kenntnis an Herrn Staatssekretär Bomba, Herrn Staatssekretär Odenwald, Herrn Parlamentarischen Staatssekretär Barthle MdB und Herrn Parlamentarischen Staatssekretär Ferlemann MdB, und sie wird auch im Internet veröffentlicht.
Die Sache ist überaus ernst, und sie ist dringend.
Ich freue mich darauf, wieder von Ihnen zu hören und verbleibe
Mit freundlichen Grüßen
Kerstin Popp
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Was das in Kerstin Popps email an den Bund der Steuerzahler erwähnte Schreiben vom 14.05.2017 an den Persönlichen Referent des Bayerischen Staatsministers des Innneren, für Bau und Verkehr, Herrn Baudirektor Ingo Schötz angeht, so sei hier der Vollständigkeit halber noch folgendes erwähnt: Mit Brief vom 10.05.2017 teilte er Kerstin Popp mit, dass ihre Anfrage zur Bearbeitung der zuständigen Fachabteilung zugewiesen wurde, und dass die Beantwortung etwas Zeit in Anspruch nehmen wird. Die Antwort darauf:
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Sehr geehrter Herr Schötz,
vielen Dank für Ihr Schreiben vom 10.05.2017, in dem Sie mir mitteilen, dass meine Anfrage zur Bearbeitung der zuständigen Fachabteilung zugewiesen wurde, und dass die Beantwortung etwas Zeit in Anspruch nehmen wird.
Es hat sich herausgestellt, dass der Fachabteilung des Bundesverkehrsministeriums diverse falsche Informationen vorliegen.
Und wenn der Ausbau der Ortsumgehung Schirnding bereits im Juli 2017 beginnen soll, ist Zeit knapp.
Deshalb gebe ich Ihnen hier diese inkorrekten Informationen für einen Abgleich durch, stellvertretend für all die, die sich kein klares Bild von der tatsächlichen Situation machen können, weil sie allzulange - auch vorsätzlich - mit falschen Fakten in die Irre geführt wurden.
Ich rufe Sie dazu auf, nicht ebenfalls die untenstehenden Desinformationen in der Antwort des Bayerischen Staatsministers des Inneren, für Bau und Verkehr zu verwenden.
1. Falschinformation (...)
Text wie oben
Anfang Januar 2017 begann das Staatliche Bauamt Bayreuth mit der Baufeldfreimachung. Wie es in einem Frankenpostartikel vom 11.01.2017 ... mehr
Anfang Januar 2017 begann das Staatliche Bauamt Bayreuth mit der Baufeldfreimachung. Wie es in einem Frankenpostartikel vom 11.01.2017 heißt: "In einigen Bereichen entlang der B 303 zwischen der Gemeindeverbindungsstraße Raithenbach-Hohenberg im Westen und der Gemeindeverbindungsstraße Schirnding-Fischern im Osten sind Bäume zu fällen und Hecken zurückzuschneiden."
Ja.
Alte Bäume werden gefällt, gut eingwachsene Hecken gerodet, und auch der erste Teil der großen Streuobstwiese an der "Alten Straße" bei Schirnding wird zerstört.
Anfang Februar erhielt der Bund der Steuerzahler die Antwort von Bundesverkehrsminister Dobrindt auf die Intervention des BdSt vom 06.12.2016. Die Antwort des Ministeriums ist die übliche Nichtantwort, wie sie auch bei den Anfragen im Bundestag gegeben wird. Auf zwei Seiten wortreich Bekanntes darstellen und auf die Schwachstellen nicht eingehen.. Wir alle wissen, dass das Projekt neu bewertet wurde, dass aber die alte wie auch die neue Bewertung Quatsch ist, interessiert im Ministerium keinen...
Der Bund der Steuerzahler - "Anwalt eines verantwortlichen Umgangs mit Steuergeldern" - ist damit zu Recht nicht zufrieden und hakte am 17.03.2017 nach.
Ebenfalls Mitte März kontaktierte Kerstin Popp die 5 Staatssekretäre im Bundesverkehrsministerium.
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"Sie gehören zu den 5 ranghöchsten Mitarbeitern im Bundesverkehrsministerium, deren Aufgabe die Unterstützung von Bundesminister Dobrindt bei seinen Leitungs- und Regierungsaufgaben ist. In dieser Ihrer Funktion als Staatssekretär darf ich mich deshalb heute noch einmal in Sachen Ausbau B303, Umfahrung Schirnding an Sie wenden.
Die Fakten sind unbestritten:
- Die bestehende Ortsumgehung ist bereits für 20.000 Kfz gebaut.
- Derzeit fahren nur etwas mehr als 5.000 Kfz dort, laut Prognose werden
in Zukunft nicht mehr als 6.000 Kfz dort fahren.
- Es wurde vom Bundesverkehrsministerium selbst wiederholt bestätigt (zum letzten Mal am 21.09.2016 ganz offiziell), dass ein weiterer Ausbau der Ortsumgehung nicht erforderlich ist.
Dennoch soll hier nun auf Anordnung von Minister Dobrindt vom September letzten Jahres ein Teilstück dieser Ortsumgehung für die enorme Summe von 11 Millionen Euro zu einer kleinen, 2,5 km langen Miniautobahn ausgebaut werden. (...)"
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Kerstin Popp bittet sie, zwei Dateien mit Informationen an Minister Dobrindt persönlich zu übergeben.
Am 31.03.2017 erhält sie eine email. Die Unterlagen wurden nicht persönlich an Herrn Bundesminister Dobrindt übergeben.
Warum nicht?
Kerstin Popp erhält zudem die Info, sie würde demnächst ein Antwortschreiben von Staatssekretärin Dorothee Bär erhalten.
Am 31.03.2017 erhält Kerstin Popp tatsächlich eine aus einer Zeile(!) bestehende email aus dem Büro von Frau Staatssekretärin Bär.
Die Anfrage liege im BMWI, sollte Kerstin Popp Fragen haben, könne sie die Kollegen unter psts-b@bmvi.bund.de erreichen.
Leider hat Kerstin Popp tatsächlich bis dato unbeantwortete Fragen. Sie wandte sich also umgehend an die angegebene Adresse und kopierte selbstverständlich die Staatssekretäre mit ein.
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Sehr geehrte Damen und Herren,
das Büro von Frau Staatssekretärin Bär hat mich für Fragen an Sie verwiesen.
Ich hatte die Staatssekretäre in ihrer Funktion, also der Unterstützung von Bundesminister Dobrindt bei seinen Leitungs- und Regierungsaufgaben, kontaktiert und sie gebeten, Herrn Minister Dobrindt einige Informationen weiterzugeben.
Wie man mir nun mitteilt, ist dafür Frau Staatssekretärn Bär zuständig.
Meine Frage nun also an Sie: Konnte Frau Staatssekretärin Bär ihm die Informationen bereits zukommen lassen?
Beziehungsweise falls noch nicht, wann wird sich die Gelegenheit dafür ergeben?
Mir ist selbstverständlich bewußt, dass nicht nur unsere Minister, sondern auch die Staatssekretäre viel um die Ohren haben. Der Einfachheit halber finden Sie also im Anhang dieser email noch einmal beide Dateien. (...)."
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Kerstin Popp fügt aktuelle Dateien bei, darunter zwei der offiziellen Bestätigungen des Bundesverkehrsministeriums, dass es den weiteren Ausbaus eines Teilstücks der Ortsumgehung Schirnding nicht braucht.
Keine Reaktion bis heute.
Obwohl Kerstin Popp am 17.04.2017 nachgehakt hat.
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"Sehr geehrte Damen und Herren,
leider druckt unsere Zeitung keine ausbaukritischen Kommentare, Artikel und Pressemitteilungen mehr.
Das ändert nichts an der Tatsache, dass die vor wenigen Tagen von der Bayerischen Straßenbauverwaltung für 2016 veröffentlichten Monatsergebnisse der automatischen Langzeitzählstellen wieder einmal bestätigt haben, dass es den weiteren Ausbau der Ortsumgehung Schirnding nicht braucht. Die Verkehrszahlen bei Schirnding bewegen sich mit geringfügigen Schwankungen um die 5.000er Marke. Es gibt keinen systemischen Anstieg. Die Kapazität der Straße wurde noch nie auch nur zur Hälfte ausgelastet. (...)"
Unsoweiterundsofort und als Schlußsatz:
"Sehr geehrte Frau Bär, die Sache ist ernst, und sie ist dringend. Die Baufeldfreimachung für den Ausbau des 2,5 Kilometer langen Teilstücks hat bereits begonnen. Ein Teil der gut eingewachsenen Streuobstwiese dort wurde bereits gerodet. Nach Fertigstellung der Ausführungsplanung und Veröffentlichung der Ausschreibung im Frühjahr 2017 soll im Juli 2017 mit den Bauarbeiten begonnen werden.
Ich freue mich auf eine baldige, positive Rückmeldung von Ihnen und
verbleibe bis dahin"
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Keine Reaktion bis heute.
Heute
ist Anfang Mai 2017.
Am 23.04.2017 kontaktiert Kerstin Popp den Bayerischen Innenminister Herrmann:
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Sehr geehrter Herr Minister Herrmann,
aus konkretem Anlass muß ich mich heute an Sie wenden.
In der Pressemitteilung
http://www.stbabt.bayern.de/imperia/md/content/stbv/stbabt/s_aktuell/s_akt_presseinfo_170412.pdf heißt es:
Das Staatliche Bauamt Bayreuth erweitert ab Juli 2017
die bestehende Ortsumgehung der B303 bei Schirnding mit
einer 2. Fahrbahn.
Was an sich schon falsch ist - erweitert werden könnte allenfalls ein 2,5 km langes Teilstück besagter Umgehung.
Laut Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt sind noch keine Mittel in den Strassenbauplan http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/092/1809200.pdf eingestellt.
Auch findet man in der veröffentlichten Form des Straßenbauplans im Bundeshaushalt 2017 (BGBl. I S. 3016 vom 20.12.2016 - Vorsicht beim Öffnen bitte: 31,5 MB) https://www.bundeshaushalt-info.de/fileadmin/de.bundeshaushalt/content_de/dokumente/2017/soll/Gesamt_Haushalt_2017_mit_HG.pdf keine B303 in der Anlage zum Einzelplan 12, Verkehrsinvestitionen des Bundes, speziell auch nicht unter Tabelle 3, Neubau Bstr., oder Tabelle 10 Um- und Ausbau Bstr.
Wenn stimmt, was Minister Dobrindt dem Bund der Steuerzahler mit Schreiben vom 01.02.2017 mitgeteilt hat, werden die Mittel aus dem Bundeshaushalt bereitgestellt, wenn die Maßnahme in den Straßenbauplan aufgenommen worden ist.
Dies widerspricht der Einschätzung über die nachträgliche Aufnahme des Projekts in den Straßenbauplan und der bereits erfolgten Freigabe der Mittel.
Wegen des Parlamentsvorbehalts in Haushaltsfragen gibt es noch keine Mittel, und der Straßenbauplan ist Teil des Bundehaushalts. Das kann frühestens mit dem Bundeshaushalt 2018, eventuell dem Nachtragshaushalt 2017 eingebracht werden.
Wie konnte das Straßenbauamt Bayreuth bereits erste Baumaßnahmen durchführen?
In der Anlage erhalten Sie drei Dateien. "Grafik", "Karte" und "2017.03.13_Unsinn"
Die vor wenigen Tagen von der Bayerischen Straßenbauverwaltung für 2016 veröffentlichten Monatsergebnisse der automatischen Langzeitzählstellen bestätigen erneut, dass es den weiteren Ausbau der Ortsumgehung Schirnding nicht braucht. Die Verkehrszahlen bei Schirnding bewegen sich mit geringfügigen Schwankungen um die 5.000er Marke. Es gibt keinen systemischen Anstieg. Die Kapazität der Straße wurde noch nie auch nur zur Hälfte ausgelastet. (Siehe "Grafik" im Anhang.)
Der Verkehr könnte um sogar 100% zunehmen, ohne dass ein Ausbau erforderlich wäre: Verkehrsexperten erachten eine für 20.000 Fahrzeuge gebaute Straße für ein derartiges Verkehrsaufkommen als absolut ausreichend und sprechen ihr eine hohe Leistungsreserve zu.
Der angedachte Ausbau stellt ganz eindeutig eine nicht sachgerechte Verwendung von Steuergeldern dar. Daher wurde der Bund der Steuerzahler involviert.
Die Baufreigabe steht im Widerspruch zum neuen Bundesverkehrswegeplan 2030. In den alten Verkehrswegeplan 2003 geriet das Projekt nur durch einen Rechenfehler. Dieser Fehler wurde wiederholt und belegbar von den verantwortlichen Stellen bestätigt, aber trotz wiederholtem Versprechen nie korrigiert.
Dazu kommt, dass dem Planfeststellungsbeschluß von 2007, der die Grundlage für die Baufreigabe darstellt, eine völlig überzogene Einschätzung der Verkehrszahlen aus dem Jahr 2000 zugrunde liegt. Sie basiert auf dem Planungsfall A2 „B 303 Neubau A 9 – GÜ Schirnding zweibahnig/vierstreifig“ aus der „Verkehrswirtschaftlichen Untersuchung Fichtelgebirge“ der Ingenieurgesellschaft Dorsch Consult vom 28.09.2000. Diese Grundlage für den Ausbau der OU Schirnding ist entfallen, denn es wurde ab 2009 ein bestandsnaher Ausbau favorisiert.
Es ist in keinster Weise nachvollziehbar, warum ein auf hoffnungslos veralteten Annahmen basierendes Projekt, dessen Grundlage entfallen ist, noch 2017 unverändert nach einem Plan von 2000 durchgeführt werden soll.
Dazu kommt: Anders als in der Bewertung der Ortsumgehung Schirnding im Bundesverkehrswegplan 2030 behauptet, hat das Teilstück keinerlei anbindende Funktion an die A93, da für den Ausbau der weiteren Straße "Kein Bedarf" ermittelt wurde. (Siehe Karte im Anhang)
Dazu kommt, dass auch auf Tschechischer Seite ab der Grenze kein vierpuriger Ausbau geplant ist. https://www.rsd.cz/wps/wcm/connect/7f0f7792-9185-45c3-beb5-661fa2c7e198/rsd-mapa-vystavba-2017-02-02_en_web.pdf?MOD=AJPERES.
Über den Link http://www.dopravniinfo.cz/ erhält man quasi Echtzeitfotos und sieht, wie wenig Verkehr unterwegs ist.
Eine detailierte Zusammenfassung über den Unsinn des weiteren Ausbaus eines Teilstücks der Ortsumgehung Schirnding finden Sie in der gleichlautenden Datei im Anhang.
Sollte dieser Ausbau stattfinden, wäre das Ergebnis eine 2,5 km lange So-Da-Miniautobahn, die auf absehbare Zeit weder nach Osten noch nach Westen weitergebaut wird.
Die Entscheidungsträger hätten angesichts knapper Kassen 11 Millionen Euro Steuergelder verschwendet, um ein kurzes Teilstück einer Straße mit dem geringen Verkehrsaufkommen einer Kreisstraße vierspurig auszubauen.
Die Entscheidungsträger wären verantwortlich, dass Boden sinnlos versiegelt und eine gut eingewachsene große Streuobstwiese zerstört wird. Sie wären verantwortlich, dass der landwirtschaftliche Verkehr lange Umwege in Kauf nehmen und wieder durch die Ortschaft fahren müßte.
Der oberste Entscheidungsträger ist Bundesverkehrsminister Dobrindt.
Hinter ihm steht die CDU/CSU-Fraktion. Hinter ihm stehen Sie.
Sollte der Ausbau stattfinden, wären die Entscheidungsträger auch dafür verantwortlich, dass sich das Unfallrisiko auf der B303 drastisch erhöht dank zwei Verengungen von vier auf zwei Spuren innerhalb von 2,5 km. Auf der Internetseite Ihres Ministeriums ist zu lesen, dass Verkehrssicherheit höchste Priorität für Straßenbau- und Straßenverkehrsbehörden hat -
Sehr geehrter Herr Minister Herrmann, die Sache ist überaus ernst, und sie ist dringend. Wir beobachten deshalb genau, und auch wenn unsere Zeitung hier leider keine ausbaukritischen Kommentare, Artikel und Pressemitteilungen mehr druckt, so können wir problemlos im Internet berichten.
Ich habe mir auch die Zeit genommen und die Mühe gemacht, die Staatssekretäre im Bundesverkehrsministerium zu kontaktieren mit der Bitte, Minister Dobrindt auf die vorhandenen Fehler und Ungereimtheiten beim Ausbau der Umfahrung Schirnding aufmerksam zu machen.
Diese email geht in Kopie an den Bund der Steuerzahler.
Ich freue mich auf Ihre baldige Antwort und verbleibe bis dahin
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2017-03-13_Unsinn.pdf
Ein analoges Schreiben schicken die Bürgerinitiative gegen die Fichtelgebirgsautobahn Ost (Bi Ost) und die Bürgerinitiative gegen die Fichtelgebirgsautobahn Gefrees und Umgebung (BiG) als Widerspruch auf das Schreiben des Petitionsausschusses des Deutschen Bundestags vom 07.04.2017, Referenz Bundesstraßen Pet 1-18-12-9110-036619.
Auch hier ging die Kopie an den Bund der Steuerzahler.
Quer hat in seiner Sendung vom 15.12.2016 das Thema Ausbau der B303, Ortsumfahrung Schirnding, aufgegriffen. Für die, denen Quer ... mehr
Quer hat in seiner Sendung vom 15.12.2016 das Thema Ausbau der B303, Ortsumfahrung Schirnding, aufgegriffen.
Für die, denen Quer kein Begriff sein sollte:
Quer ist eine Sendung des Bayerischen Rundfunks, die Donnerstagabend um 20:15 Uhr im BR Fernsehen ausgestrahlt wird. Die Konzeption richtet sich an ein eher jüngeres und kritisches Publikum, moderiert und aufgelockert mit kabarettistischen Einlagen wird die Sendung von Christoph Süß.
Die Ankündigung des Beitrags:
"Sinnlos rieselt das Geld: 11 Millionen für Geisterstraße
Elf Millionen Euro lässt Bundesverkehrsminister Dobrindt als vorweihnachtliche Gabe auf die Marktgemeinde Schirnding schneien. Dafür soll die Ortsumgehung vierspurig ausgebaut werden. Dann können in Zukunft täglich 20 000 Autos die Umfahrung nutzen. Seltsam ist nur, dass hier nur 5000 Autos am Tag fahren und das Bundesverkehrsministerium selbst kaum steigende Verkehrszahlen prognostiziert. quer auf den Spuren eines Weihnachtsmysteriums."
Die komplette Sendung:
http://www.br.de/mediathek/video/sendungen/quer/161215-quer-komplett-100.html
Es ist wahrlich nicht einfach, die ganze Sache in 5 Minuten Sendezeit darzustellen. Aber Quer hat es geradezu meisterhaft treffend auf den Punkt gebracht.
Quer war für die Vorbereitung des Beitrags unter anderem in Kontakt mit den beiden Bürgerinitiativen gegen die Fichtelgebirgsautobahn und einem Verkehrswissenschaftler an der TH Nürnberg, Professor für intelligente Verkehrsplanung Harald Kipke; der Bericht basiert auf fundierten Fakten. Eindrucksvoll war die Bereitschaft hiesiger Landwirte, bildlich darzustellen, was nach dem Bau dieser zweikommafünfkilometerlangen Miniautobahn, diesem "nutzlosen Wurmfortsatz von Straße", passieren würde. Nämlich dass - neben diversen anderen Verkehrsteilnehmern - vor allem der gesamte landwirschaftliche Verkehr mit seinen immer größeren Maschinen die Ortsumgehung nicht mehr benutzen dürfte und gerade zur Erntezeit bis spät in die Nacht durch Schirnding fahren müßte.
"11 Millionen Euro für mehr Verkehr durch den Ort", in der Tat.
Auf der Internetseite von Quer gingen Kommentare zur Sendung ein, auch zu diesem Beitrag. Beispielsweise:
"Ausbau B303 ist eine verantwortungsloste und irrsinnige Steuergeldverschwendung. (..) Ich hoffe sehr, dass Ihre Sendung dazu beiträgt, diesen Wahnsinn noch zu stoppen."
Lieber Kommentator, Ihr Wort in Gottes Ohr.
Dem Quer-Betrag ist zu entnehmen, dass Schirnding vor kurzem einen Interessenten für eine Ansiedlung im Gewerbegebiet hatte, der dann aber wieder absagte, weil die Straßenverbindung nicht gut genug für ihn war. Dies ist selbstverständlich bedauerlich zu hören! Immerhin war die Firma aus Passau beispielsweise, die die ehemalige Porzellanfabrik gekauft hat, laut einem Frankenpostartikel vom Standort Schirnding überaus angetan, da Bahnhof im Ort und Autobahn in der Nähe. Vielleicht gibt es mit diesem Investor ein ähnliches Mißverständnis wie damals bezüglich des Fortbestands des Auslieferungslagers der Edeka in Marktredwitz.
Wenn man den Namen des abgesprungenen Investors nicht nennen mag, dann spricht aber zumindest nichts dagegen mitzuteilen, in welcher Branche er tätig ist.
Die Stadt Hohenberg machte mit einem Investor in ihrem Gewerbegebiet eine sonderbare Erfahrung.
Die Firma EPP baut dort.
Neun Hallen.
Auf den Dächern dieser neun Hallen wird Solarstrom erzeugt, im Inneren Brennholz.
Etliche Arbeitsplätze werden entstehen.
Was für erfreuliche Nachricht für Hohenberg!
Nur dass der Investor dann in Wahrheit keine einzige Halle errichtete, geschweige denn neun. Und er schuf auch keinen einzigen Arbeitsplatz für Holzlagerung und -verarbeitung, geschweige denn mehrere. Er baute nichts als eine simple Solaranlage--
Bei Informationen über Investoren, und über Firmenchefs, deren zentrale Forderung die Schaffung einer leistungsfähigen Ost-Westverbindung ist, ohne dass sie dabei sagen können, wie diese eigentlich aussehen soll, und über Dinge wie den angeblich gefährdeten Fortbestand von Edeka-Auslieferungslagern ist Kerstin Popp aus persönlicher Erfahrung also vorsichtig geworden und rückversichert sich.
Aber zurück zum Beitrag von Quer, in dem auch Ausbaubefürworter Dr. Hans Peter Friedrich zu Wort kommt.
Einerseits ist es verstörend zu sehen, wie sich ein gestandener Bundestagsabgeordneter über ein sinnfreies Straßenbauprojekt freut, anstatt sich gegen die Verschwendung von Steuergeldern stark zu machen.
Andererseits ist es aufschlußreich.
O-Ton Hans Peter Friedrich:
"Ich habe mit ganz ganz vielen Ministern, Staatssekretären, Beamten, verkehrspolitischen Sprechern in den letzten 15 Jahren darüber gesprochen, und ich bin sehr sehr glücklich dass es jetzt endlich gelungen ist-"
Ach.
Aha.
So wird Verkehrspolitik gemacht?
Jemand wünscht sich eine vierspurige Straße. Und zwar so sehr, dass er anno 2001 mit einem anderne CSU-Politiker eine "überparteiliche" Initiative dafür initiiert. Und spricht dann die nächsten 15 Jahre einfach mit ganz ganz vielen Ministern etc.. ?
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Kleiner Exkurs an dieser Stelle.
Zur Debatte am 2.12.2016 zum Fernstraßenausbaugesetz gibt es einen Beitrag des Unionsberichterstatters für die grundsätzliche Methodik und den Verfahrensablauf des Bundesverkehrswegeplans, Patrick Schnieder.
http://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2016/kw48-de-fernstrassenausbau/481896
Patrick Schnieder wies den Vorwurf, die Abgeordneten der Großen Koalition würden sich Projekte in den Wahlkreisen zuschanzen, als „unhaltbare Unterstellungen“ zurück.
Unhaltbare Unterstellung
Oder anhand des Beispiels weiterer Ausbau der Ortsumgehung Schirndig vielleicht doch konkret zu belegen.. ?
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Zurück zum Quer-Beitrag, an dem es natürlich auch Kritik gab.
Hans Peter Friedrich CSU beispielsweise schrieb dazu auf seiner FacebookSeite:
"Leider hat die "Anstalt für Information und Wahrheit" vergessen zu erwähnen, dass es sich bei der Straße um den Lückenschluss zwischen dem deutschen und dem tschechischen Autobahnnetz handelt. Ab 2022 wird man von Prag bis Schirnding/Landesgrenze vierspurig fahren. Aber es passiert schon mal, dass die Wahrheitswächter solche Nebensächlichkeiten vergessen!"
Quer hat darauf geantwortet.
"Hallo Herr Friedrich, da Sie aus Ihrer Zeit als Minister ja wissen, wie man mit Geheimnissen umgeht, können Sie der "Anstalt für Information und Wahrheit" doch sicher auch verraten, welche Lücke dieses 2,5km lange Bauwerk wirklich schließen soll? Denn das Bundesverkehrsmysterium sieht im weiteren Verlauf für eine vierspurige B303 von der tschechischen zur deutschen Autobahn "keinen Bedarf". Siehe Bundesverkehrswegeplan 2030."
Und auch Gert Hartmann hat geantwortet.
"Ich bin ein Freund von sachlicher Politik unabhängig von der Parteizugehörigkeit. Schade das Sie keine Sachkenntnis bei diesem Thema haben. Tschechien hat sein Pendant zum Bundesverkehrswegeplan im Internet veröffentlicht. Da es auch um Fördergelder der EU geht, ist dies auch komplett in englischer Sprache verfügbar. Dieser 'Verkehrswegeplan' ist anders gegliedert als der deutsche. Es gibt eine Ausbaustufe bis 2020 und einen 'weiteren' Bedarf bis 2030. Damit Sie zukünftig keinen solchen Quatsch verbreiten gebe ich Ihnen hiermit den Link zum tschechischen Verkehrswegeplan. Zur schnellen Info reicht ein Blick auf: "Annexes M1 - M9: Maps" Wie Sie sehen ist bis 2030 kein durchgehender Ausbau der Verbindung von Schirnding nach Prag geplant. Bitte verbreiten Sie zukünftig keine solchen Lügen mehr. Danke! Dann brauchen Sie auch nicht den öffentlichen Rundfunk zu verunglimpfen. Seien Sie doch auch bei Ihren Pressemitteilungen sachlicher. Zum Beispiel schreiben Sie am 03.08.2016 dass die B303 zwischen Schirnding und A93 im Bundesverkehrswegeplan ist. Auch das ist Quatsch. Bitte gehen Sie verantwortungsvoll mit unseren Steuergeldern um und verschwenden Sie diese nicht für solch unsinnige Straßenbauprojekte. Danke!"
Ginge es nach dem Wort der Ausbaubefürworter, würde man schon seit spätestens 2009 zwischen dem Grenzübergang Schirnding und Prag auf einer vierspurigen Straße fahren.
Nach dem aktuellen Tschechischen Verkehrswegeplan wird man dies aber auch ab 2022 noch nicht tun. Man wird es nicht einmal ab 2030 tun.
Und selbst wenn unsere tschechischen Nachbarn tatsächlich irgendwann einmal Millionen Euro für einen nicht erforderlichen Straßenausbau ausgeben wollen würden - warum sollten wir es ihnen dann nachmachen?
Egal wie man es dreht und wendet, simpler Fakt ist:
Auf der für 20.000 Kfz gebauten Ortsumgehung Schirnding fahren derzeit knapp über 5.000 Kfz. Die verkehrliche Bewertung hat eine künftige mittlere Verkehrsbelastung von lediglich 6.000 Fahrzeugen pro Tag ergeben.
5000 JETZT
und 6000 KÜNFTIG
sind kleiner als 20.000 BESTEHEND.
Ein Ausbau ist nicht erforderlich.
Bundesverkehrsminister Dobrindt hat also am 21.09.2016 seinen eigenen, gut begründeten Bundesverkehrswegeplan 2030 ausgehebelt. ... mehr
Bundesverkehrsminister Dobrindt hat also am 21.09.2016 seinen eigenen, gut begründeten Bundesverkehrswegeplan 2030 ausgehebelt. Er hat 11 Millionen Euro Steuergelder für den sofortigen Bau eines Projekts nach dem ALTEN Bundesverkehrswegeplan freigegeben, das lediglich aufgrund eines Rechenfehlers dorthin gelangen konnte, und das auch im neuen Bundesverkehrswegeplan nur aufgrund eines erneuten Rechenfehlers enthalten ist.
Nun, der alte Fehler wurde erkannt, aber trotz wiederholter Zusage nie korrigiert.
Ministerialrat Manfred Jung von der Obersten Baubehörde war 2007 in Tröstau bei bei einer Veranstaltung aufgetreten. Es war ihm wichtig gewesen, den Bedarf für den Ausbau der B303 mit dem hohen Nutzen-Kosten-Verhältnis von 3 herauszustreichen.
Daraufhin schrieb ihm Prof. Wolfgang Batrla eine email, in der er ihm ihm mitteilte, dass N/K 3 um den Faktor 2 zu hoch ist, und dass er bereits 2003 das Ministerium auf den Fehler hingewiesen hatte.
(Wie wir wissen:
Mit dem korrekten Wert wäre die Strasse nie in den vordringlichen Bedarf gekommen, denn die Schwelle für den vordringlichen Bedarf beim Bundesverkehrswegeplan 2003 lag bei N/K 3. Nur mit den falschen Zahlen gelangte das Projekt gerade noch in den vordringlichen Bedarf.)
Die Antwort von Manfred Jung:
Sehr geehrter Herr Batrla,
über Ihre Ausführungen zu einem zu hohen
Nutzen/Kosten-Faktor bei der
Bedarfsplanfortschreibung habe ich gestern mit Herrn
Bartsch vom BMVBS
gesprochen. Wie bereits in den von Ihnen zitierten
Gesprächen hat Herr Bartsch einen
Fehler in den Prins-Daten bestätigt, den der Bund im
Laufe des Sommers korrigieren
will.
Mit freundlichen Grüßen
Jung
Sehr geehrter Herr Batrla,
selbstverständlich im Sommer 2007, sonst hätte ich das
Jahr dazugeschrieben. Wir
werden Sie informieren, wenn der Fehler behoben ist.
Die Information erfolgte genausowenig wie die Behebung des Fehlers.
Nach der überraschenden Baufreigabe des Teilstücks der Ortsumgehung Schirnding am 21.09.2016 wendet sich Kerstin Popp an die 5 Staatssekretäre im Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur.
Sie schreibt am 14.10.2016 unter dem Betreff: trotz wiederholter Zusage nie korrigierter Fehler Ihres Ministeriums
"ich muß mich heute in einer ebenso dringlichen wie ernsten Angelegenheit an Sie wenden.
Aufgrund eines alten Fehlers, den Ihr Ministerium trotz wiederholter Zusage nie korrigiert hat, hat Bundesverkehrsminister Dobrindt Baufreigabe für ein Projekt erteilt, das es von Rechts wegen gar nicht geben dürfte.
11 Millionen(!) Euro Steuergelder sollen für den weiteren Ausbau von 2,5 Kilometer Straße ausgeben werden, auf der derzeit rund 5.000 Kfz fahren, für die die verkehrliche Bewertung eine künftige mittlere Verkehrsbelastung von 6.000 Kfz ergeben hat, die aber bereits für 20.000(!) Kfz gebaut ist.
Das kann es nicht sein.
Die Angelegenheit hat bereits erste öffentliche Aufmerksamkeit erregt.
Wollen Sie sich ihrer annehmen und sie klären, bevor sie größere Kreise zieht und der Bundessrechnungshof und der Bund der Steuerzahler eingeschaltet werden?
Sicher lässt sich dieses Mißverständnis zügig aus der Welt schaffen.
Es geht um den weiteren Ausbau eines Teilbereichs der seit 1995 bestehenden Ortsumgehung Schirnding, von der Ihr Ministerium wiederholt bestätigt hat und auch aktuell bestätigt, dass die Verkehrbelastung mit dem heute vorhandenen Querschnitt verträglich abgewickelt werden kann.
Ich war diesbezüglich einige Male in Kontakt mit einem früheren CSU-Staatssekretär. Seine Vernunft und Logik in Sachen Ausbau B303 hat mich beeindruckt. Andererseits - ich denke man muß nicht unbedingt ein CSU-Staatssekreär sein, um eine Sache logisch und vernünftig einschätzen zu können -
Beim Straßenbau geht es um Zahlen und Fakten.
Simpler Fakt ist, dass ein weiterer Ausbau der Ortsumgehung Schirnding nicht erforderlich ist.
(...)
Für Rückfragen und weitere Informationen stehe ich jederzeit gerne zur Verfügung.
Ich vertraue auf Ihre Unterstützung und freue mich darauf, in dieser
Angelegenheit von Ihnen zu hören!"
Und da Kerstin Popp nun schon einmal dabei ist, informiert sie am 17.10.2016 auch noch die Mitglieder des Umweltausschusses des Bundestages, denn der Ausschuss ist mitberatend beim Verkehrswegeplan.
Dem Ausschuß für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit gehören 37 Mitglieder an.
CDU/CSU: 17
SPD: 11
Linke: 4
Grüne: 5
Um es kurz zu machen: Die Erfahrung ist ähnlich wie die mit den Mitgliedern des Verkehrsausschusses. Auch hier scheinen sich die wenigsten Ausschußmitglieder selbst mit der angesprochenen Problematik auseinanderzusetzen und leiten die email allenfalls weiter an den Parteikollegen vom Verkehrsausschuss. Oder an den für den Wahlkreis zuständigen Abgeordneten...
Überraschend erhält Kerstin Popp am 18.10.2016 eine email aus dem Büro von Dr. Hans Peter Friedrich.
Man teilt ihr mit, dass zwei der kontaktierten Ausschußmitglieder (einmal Verkehr, einmal Umwelt) Kerstin Popps emails zuständigkeitshalber an das Büro von Herrn Dr. Friedrich weitergeleitet haben und ihm diese nun zur Kenntnis gereicht werden.
Zuständigkeitshalber?
Ist Dr. Friedrich zuständig dafür und entscheidet darüber ob / inwieweit sich - (beide Herren und somit) - beide Ausschüsse mit der in Kerstin Popps email mit Bitte um Unterstützung aufgezeigten Problematik befassen?
Am 7.11.2016 bittet Kerstin Popp die Staatssekretäre um einen Zwischenbescheid.
Am 8.11.2016 erhält sie Antwort von einem Staatssekretär direkt, er teilt mit, dass er seinerzeit ihre email gleich an Frau Staatssekretärin Bär übersandte, "die innerhalb des Ministeriums für Bayern zuständig ist".
Am 8.11.2016 antwortet auch Frau Staatssekretärin Bär. Sie bedankt sich bei Kerstin Popp für ihre Anfrage (Anfrage?) und teilt ihr mit, dass sie diese "der Zuständigkeit halber an das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur weitergeleitet" habe, von dort wird eine Antwort erfolgen.
Und tatsächlich schreibt "Ihr Bürgerservice, Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur", mit einem offiziellen Aktenzeichen, ebenfalls am 8.11.2016, und teilt mit, dass Kerstin Popps Schreiben an die Fachabteilung weitergeleitet wurde, da für die Beantwortung eine Zuarbeit/Abstimmung erforderlich ist.
Kerstin Popp bedankt sich und schickt zur Vereinfachung noch eine Datei mit detaillierten Informationen. Es ist die fundierte, dreiseitige Analyse von Prof. Wolfgang Batrla. Ihr Erhalt wird bestätigt.
Endlich!
Endlich wird die Angelegenheit nun konkret bearbeitet werden!
Endlich sieht sich nun jemand die Sache genau an. Die Fachabteilung wird involviert!
Die Fachabteilung wird die Problematik erkennen! Und den alten Rechenfehler und das jahrelange Versäumnis des Bundesverkehrsministeriums, seinen Fehler zu korrigieren, aufgrund dessen es nun am 21.09.2016 überhaupt zu dieser sonderbaren Baufreigabe kommen konnte. Sie wird auch den neuen Rechenfehler erkennen. Verkehrsminister Dobrindt wird daraus die einzige logische Konsequenz ziehen können, die möglich ist, immerhin ist die Ortsumgehung Schirnding bereits für 20.000 Kfz gebaut und laut Prognose werden nicht mehr als 6.000 darauf fahren - der weitere Ausbau ist nicht nötig, die 11 Millionen Euro Steuergelder können anderswo für erforderliche Projekte verwendet werden ---
Ja?
Nein.
Am 15.12.2016 erhält Kerstin Popp eine email wieder mit dem vagen Absender "Ihr Bürgerservice Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur".
Komischerweise bezieht sich der Bürgerservice dabei auf die email an die vier Herren Staatssekretäre - was ist mit Frau Staatssekretärin Dorothee Bär, die Kerstin Popp neben den 4 Herren zeitgleich ebenfalls kontaktiert hatte-
Man teilt mit dass im Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen 2004 der Ausbau der B303 zwischen der Landesgrenze Deutschland/Tschechische Republik bis zur Anbindung an die A93 als Maßnahme des Vordringlichen Bedarfs enthalten war.
Ja, aber nur wegen dem alten Rechenfehler. Darauf wird mit keinem Wort eingegangen.
Man teilt mit, dass im Rahmen der Aufstellung des Bundesverkehrswegeplans 2030 das Projekt neu bewertet wurde und dass die auf Grundlage aktueller Daten erstellte Nutzen-Kosten-Analyse ein Nutzen-Kosten-Verhältnis 1,3 ergeben hat.
Ja, aber das Nutzen-Kosten-Verhältnis 1,3 paßt nicht. Es ist viel zu hoch. Es basiert auf einem neuen Rechenfehler. Auch darauf wird mit keinem Wort eingegangen.
Man teilt mit, dass das Projekt im BVWP 2030 in den Weiteren Bedarf mit Planungsrecht (WB*) eingestuft wurde und dass diese Einstufung mit Beschluss des 6. Fernstraßenausbauänderungsgesetzes am 02.12.2016 durch den Deutschen Bundestag bestätigt wurde.
Ja, aber doch wohl nur aus dem einzigen Grund, dass SPD und CDU/CSU all die zahlreichen fundiert begründete Einwände und Änderungsanträge einfach ignorierten und das Projekt aufgrund ihrer Mehrheit gewissermaßen einfach durchwinken konnten.
Man teilt mit dass darüber hinaus bestandskräftiges Baurecht für den ersten Abschnitt der 2. Fahrbahn der OU Schirnding bereits vorliegt.
Ja, aber nur aufgrund des alten Fehlers. Und zudem liegt es schon geraume Zeit vor ohne dass gebaut wurde, denn es gab schlichtweg keinen Bedarf. Es gibt auch heute keinen Bedarf. Dies hat das Verkehrsministerium in der Vergangenheit wiederholt bestätigt und bestätigt es auch aktuell.
Man teilt mit, dass damit die notwendigen Voraussetzungen für einen Baubeginn des Vorhabens gegeben sind und die Mittel aus dem Bundeshaushalt bereitgestellt werden, wenn die Maßnahme in den Straßenbauplan aufgenommen wurde.
Ja aber diese Voraussetzungen basieren doch auf Fehlern...
Nun.
Dieses millionenteure, vierspurige Ausbaustück von nur 2,5 km Länge ist jedenfalls ein Paradebeispiel par excellence für irrationale, völlig sinnfreie Politik.
Die Bundesregierung darf sich angesichts solcher Beispiele nicht wundern, wenn die Menschen nicht mehr zum Wählen gehen oder Protestparteien wählen.
Kerstin Popp will mit solchen Protestparteien nichts zu tun haben.
"Als engagierter Bürger wende ich mich direkt an die politischen Entscheidungsträger. Und investiere Zeit und Mühe für emails - an die 37 Mitglieder des Umweltausschusses, der mitbestimmend ist beim Bundesverkehrswegeplan und beim Straßenbau; dem Ausschuss für Verkehr und digitale Infrastruktur gehören 41 Mitglieder an; es gibt 5 Parlamentarische Staatssekretäre im Verkehrsministerium - als kleiner Wähler habe ich dadurch immerhin zum erstenmal bewußt wahrgenommen, was für Apparat in Berlin da doch für mich tätig ist. Aber ganz ehrlich: Das NutzenKostenVerhältnis erscheint mir noch geringer als das für Projekt Ortsumgehung Schirnding B303-60580-BY-T02-BY...
Bundesverkehrsminister Dobrindt hat also am 21.09.2016 seinen eigenen, gut begründeten Bundesverkehrswegeplan 2030 ausgehebelt. ... mehr
Bundesverkehrsminister Dobrindt hat also am 21.09.2016 seinen eigenen, gut begründeten Bundesverkehrswegeplan 2030 ausgehebelt. Er hat 11 Millionen Euro Steuergelder für den sofortigen Bau eines Projekts nach dem ALTEN Bundesverkehrswegeplan freigegeben, das lediglich aufgrund eines Rechenfehlers dorthin gelangen konnte, und das auch im neuen Bundesverkehrswegeplan nur aufgrund eines erneuten Rechenfehlers enthalten ist.
Minister und Entscheidungsträger Dobrindt unterläuft seinen eigenen Plan kurz vor dessen Inkraftsetzung und schaufelt ein Millionengrab, obwohl bekanntlich das Geld bei weitem nicht für alle Projekte aus dem „vordringlichen Bedarf“ des neuen BVWP reichen wird.
Er erteilte am 21.09.2016 Baufreigabe für 24 Projekte. Das Geld dafür stammt aus einem Paket, das für wichtige Infrastrukturmaßnahmen gedacht ist.
Nach aktueller Bewertung fallen von den 24 Projekten
7 Projekte in die Kategorie "laufende"
16 Projekte in die Kategorie "vordringlicher Bedarf"
1 einziges Projekt fällt in die Kategorie "weiterer Bedarf": WB*(OU Schirnding)
Der Ausbau der Ortsumgehung Schirnding ist nicht als wichtiges Projekt eingestuft. Das Bundesverkehrsministerium hat in der Vergangenheit wiederholt bestätigt und bestätigt aktuell, dass der Verkehr auf der vorhandenen Straße verträglich abgewickelt werden kann. Ein Ausbau ist nicht erforderlich.
Warum also erteilte Minister Dobrindt die Baufreigabe?
Das fragen sich viele.
Das fragen sich auch Mitglieder des Verkehrsausschusses.
Dem Ausschuss für Verkehr und digitale Infrastruktur gehören 41 Mitglieder an.
CDU/CSU: 20
SPD: 13
Linke: 4
Grüne: 4
Kerstin Popp hat sich die Zeit genommen und die Mühe gemacht, jedes Mitglied einzeln anzuschreiben.
Es scheint, dass man innerhalb der Parteien Verantwortliche bestimmt hat, um eine "gewissenhafte Bearbeitung der Anliegen gewährleisten zu können".
Kerstin Popp hatte zwar gedacht, dass jedes Ausschußmitglied selbst ein ihm geschildertes Problem unvoreingenommen und sachlich prüft und dann unter Berücksichtigung simpler Zahlen und Fakten selbstständig, seinem eigenen gesunden Menschenverstand folgend, entscheidet und handelt.
Aber gut, wenn das mit den Länderberichterstattern oder wie immer man sie nennen will, funktioniert-
Es funktioniert bei den Linken hervorragend. Sie besitzen nicht nur die Höflichkeit, überhaupt zu antworten, sie nehmen sich der Sache auch ernsthaft an.
"Es ist völlig unverständlich, warum es jetzt für die OU Schirnding eine Baufreigabe gab, obwohl diese Erweiterung offensichtlich nicht notwendig ist (bei nur 6000 prognostizierten Kfz/Tag) und es ist das einzige Projekt innerhalb der Liste der 24 Baufreigaben, welches nur im "Weiteren Bedarf (WD)" eingeordnet war und von daher auch deswegen keine Eile bestand. Wir kritisieren dies scharf. Das der weitere Abschnitt bis zur A 93 als "kein Bedarf" klassifiziert wurde und damit rausfiel aus dem BVWP, spricht ja auch Bände."
Es funktioniert bei den Grünen hervorragend.
MdB Elisabeth Scharfenberg richtet eine Schriftliche Anfrage an das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur.
Die dazugehörige Pressemitteilung findet sich hier
http://www.elisabeth-scharfenberg.de/presse/2016/10/14/antwort-des-bmvi-zum-ausbau-der-ou-schirnding/
"Auf die Frage nach den Gründen, die ihn veranlasst haben plötzlich wieder auf den alten, längst überholten Bundesverkehrswegeplans (BVWP) zurück zu greifen und den vierspurigen Ausbau der Ortumgehung Schirnding doch noch durchsetzen zu wollen, antwortet das BMVI lediglich: Weil es möglich ist!"
Weil es möglich ist.
"Anders lässt sich das Ganze auch nicht begründen. In der Tat gilt noch der alte BVWP. Dort ist die B303 in den Maßnahmen des „Vordringlichen Bedarfs“ enthalten. Und der neue Plan befindet sich derzeit in der Abstimmung, ist also noch nicht in Kraft getreten. Diese Lücke will Dobrindt nutzen. Und das wider jede Vernunft. Denn das Ministerium kommt im neuen BVWP klar zu dem Schluss, dass der Ausbau zu einer vierspurigen Autobahn in keinem Verhältnis steht zu dem prognostizierten täglichen Verkehrsaufkommen."
Ein saloppes "Weil es möglich ist" als Begründung dafür, dass 11 Millionen Euro Steuergelder verschwendet werden sollen? Noch dazu für ein Projekt, das es von Rechts überhaupt nicht geben dürfte, weil es nur aufgrund eines Rechenfehlers in den Verkehrswegeplan geriet und dort dann - VOR ALLEM! - nur blieb weil das Ministerium trotz wiederholter Zusage es somit auch wiederholt versäumt hat seinen eigenen Fehler zu korrigieren.
Und auch in den neuen Bundesverkehrswegeplan hat es Projekt OU Schirnding, B 303-GO50-BY-TO2-BY ja, wie gesagt, wiederum nur durch einen Rechenfehler geschafft. Man hat das geringe Nutzen-Kosten-Verhältnis von 1,3 errechnet, das offenbar die Einstufung unter "weiterer Bedarf" rechtfertigt. Aber die Berechnungsgrundlage ist falsch. In Wahrheit ist das Nutzen-Kosten-Verhältnis kleiner als 1.
Bei SPD und CDU/CSU funktioniert das System mit den Beauftragten hingegen nicht.
Von der bei der SPD zuständigen Koordinatorin für den Bundesverkehrswegeplan für Bayern, Frau Rita Hagl-Kehl, erfolgt überhaupt keine Reaktion.
Kerstin Popp erhält von einem SPD-Aussschußmitglied zwar die Info, dass er "Da sich die Bearbeitung innerhalb der SPD-Fraktion immer nach den Wahlkreisen richtet (um den örtlichen Kenntnissen besser Rechnung tragen zu können)", ihre Anfrage an die entsprechende Abgeordnete, Frau Petra Ernstberger weitergeleitet hat, mit der Bitte um Bearbeitung, und und darüber hinaus an die zuständige Koordinatorin für den Bundesverkehrswegeplan für Bayern, Frau Rita Hagl-Kehl.
Warum die Weiterleitung an Frau Ernstberger? Noch dazu mit der Bitte um Bearbeitung? Es ist der Verkehrsausschuß, der offiziell den Gesetzentwurf berät, bevor er in den Bundestag kommt! Frau Ernstberger gehört ihm nicht an. Zudem sind beim Thema Ausbau der B303 keine örtlichen Kenntnisse von Nöten. Ein kurzer Blick auf die simplen Fakten genügt.
Mit der CDU/CSU-Fraktion verhält es sich sogar noch sonderbarer.
Die Berichterstatterin für den BVWP im Bereich des Freistaats Bayern, MdB Daniela Ludwig, antwortet Kerstin Popp am 21.09.2016 "auch im Namen meiner Kollegen" zunächst prompt und durchaus aufgeschlossen:
"In den kommenden Wochen werden wir beraten, wo ggf. noch Änderungen an der Einstufung einzelner Projekte vorgenommen werden müssen. Gerne stelle ich dabei auch die Ortsumgehung Schirnding (B303-G050-BY-T02-BY)zur Diskussion."
Aber nur zwei Tage später teilt sie mit, dass auch sie persönlich die Ortsumgehung Schirnding als Beitrag zum Zusammenschluss des deutschen und tschechischen Autobahnnetzes positiv sieht und den zügigen Ausbau begrüßt.
Auch sie?
Auch.
Wer noch außer ihr?
Einspruch.
Dieser Sinneswandel sieht vielleicht aus wie Ein-Nordung durch einen Ausbaubefürworter, aber er ist vielleicht einfach nur der Tatsache geschuldet, dass sich Frau Ludwig in den beiden Tagen intensiv mit dem Thema befasst hat und zu dem Schluß gekommen ist, dass dieses Stück Ortsumgehung tatsächlich wichtig und dringlich genug ist, um im Rahmen des Investitionshochlaufs umgehend angegangen zu werden. Vielleicht ist sie nach sachlicher Betrachtung des Materials davon überzeugt, dass es Vernunft und Logik und gesundem Menschenverstand entspricht, 11 Millionen Euro Steuergelder auszugeben für den weiteren Ausbau eines 2,5 Kilometer langes Teilstück einer bestehenden Ortsumgehung, die für 20.000 Kfz ausgelegt ist, auf der aber nur knapp über 5.000 Kfz fahren, und auf der allen Prognosen nach nie mehr als 6.000 Kfz fahren werden.
Antwort auf den Einspruch:
Ja. Aber dieser Vermutung widerspricht, dass Frau Ludwig noch am 5.10.2016 nicht einmal weiss, wo dieser Ausbau überhaupt stattfinden soll, zu dem sie vorher selbst mehrfach korrespondiert hat. Hätte sie einen Blick auf das Projekt geworfen gehabt, hätte sie zwangsläufig gewußt in wessen Wahlkreis es liegt.
Zudem hätte sie gesehen, dass dieses 2,5km lange Bauwerk das tschechische und das deutsche Autobahnnetz gar nicht zusammenschließen kann, nicht einmal ansatzweise. Denn das Bundesverkehrsministerium sieht im weiteren Verlauf zur Autobahn A93 für eine vierspurige B303 keinen Bedarf. Siehe Bundesverkehrswegeplan 2030.
Und auch Tschechien sieht keinen Bedarf darin, ab der Grenze vierspurig auszubauen. Siehe tschechischen Verkehrswegeplan http://www.dopravnistrategie.cz/en/menu-project/menu-downloads
Noch ein Einwand?
Nein, mir fällt kein Einwand mehr ein - kein Einwand mehr.
Wie Kerstin Popp am 26.10.2016 dem Unionsberichterstatter für die grundsätzliche Methodik und den Verfahrensablauf des Bundesverkehrswegeplans schrieb:
"Ich muß mich aber langsam zwangsläufig fragen, nach welchem Prinzip Ihr Ausschuß arbeitet. Meine bisherige Erfahrung: Auf meine email an ein Mitglied erfolgt in den meisten Fällen keine Reaktion. Einige verweisen mich an Frau Ludwig oder leiten meine "Anfrage" einfach weiter an "meinen zuständigen Bundestagsabgeordneten". Warum? Er gehört keinem Ausschuß an. Sonst hätte ich ihn schon selbst kontaktiert. Inwieweit kann er also zuständig sein? Richtet sich Ihr Ausschuß nach seinen Wünschen, und handelt - bzw. handelt nicht - gemäß seinen Vorgaben? "Mein" CSU-Bundestagsabgeordneter wünscht den Ausbau, er setzt sich schon seit Jahren dafür ein. Erfahrungsgemäß fällt es vielen Leuten, die in eine Angelegenheit seit langen Jahren persönlich involviert sind, nicht immer leicht, zeitnah den nötigen Abstand einzunehmen, um unvoreingenommen und sachlich simple Fakten akzeptieren zu können."
Dr. Hans Peter Friedrich setzt sich - seinen eigenen Worten nach - schon seit 15 Jahren für eine vierspurige Straße vom Grenzübergang Schirnding zur Autobahn A9 ein.
Ein kleiner Exkurs in die Geschichte.
Das Projekt 'Maintalautobahn' bzw. 'B303 neu' ist seit etwa 1968 in verschiedenen Ausprägungen bei der Fernstraßenplanung durchgefallen, erstmals zum BVWP 1973. In den BVWP 2003 wurde das Projekt östlich der A93 nur aufgenommen, weil mit einem Rechenfehler eine 'Punktlandung' beim Nutzen-Kosten-Verhältnis hingelegt wurde. Man nahm den Nutzen einer vierspurigen Straße, aber die Kosten für eine zweispurige...
Dieser Fehler wurde zwar anerkannt, aber nie korrigiert.
2009 erkannte der Bayerische Innenminister
http://www.stbabt.bayern.de/strassenbau/projekte/s_projekte_b303_a93a9.php,
dass er gegen den Widerstand im Landkreis Bayreuth den Bau einer völlig neuen Trasse nicht durchsetzen kann. Auch nicht im Landkreis Wunsiedel.
Allerdings gibt es dort parteiübergreifend (CSU und SPD) die Forderung http://www.frankenpost.de/lokal/fichtelgebirge/fichtelgebirge/art654373,5020782
für einen vierspurigen Ausbau der bestehenden B303. Mit dem neuen Bundesverkehrswegeplan 2030 würde auch diesem Ausbau eine Absage erteilt, da kein Bedarf besteht.
Die logische Konsequenz:
Am 21.09.2016 wurde daher das gute alte Projekt 'B303 Ortsumfahrung Schirnding 1. Bauabschnitt' ausgegraben, für das Baurecht besteht, für das es aber aus den bekannten Gründen nie eine Finanzierung gab, denn es besteht dafür keinerlei Bedarf, wie auch im Verkehrsministerium bekannt ist. Es hat in der Vergangenheit mehrfach bestätigt und bestätigt aktuell, dass der Verkehr auf der vorhandenen Straße verträglich abgewickelt werden kann.
Unverkennbar freuen sich die Abgeordneten Dr. Hans Peter Friedrich und Petra Ernstberger jedenfalls gemeinsam
http://www.frankenpost.de/lokal/fichtelgebirge/fichtelgebirge/art654373,5098902 über die Baufreigabe.
Die Frage:
Erklärt das das Verhalten der SPD- und Unionsfraktionsmitglieder des Verkehrsausschusses?
Und die Frage:
Soll hier ein Pflock eingeschlagen werden? 2,5 km vierspurige Straße, um damit den Druck zu erhöhen, auch den Rest zwischen Grenze und A93 auszubauen?
http://www.frankenpost.de/lokal/fichtelgebirge/fichtelgebirge/art654373,5102818
Obwohl nach aller Regeln der Verkehrsplanung keinerlei Bedarf besteht?
Und, noch schlimmer: Soll hier der Druck erhöht werden auf unsere tschechischen Nachbarn, die nicht vorhaben, die R6 zwischen Grenze und Eger auszubauen? Weil auch dort der Verkehr so gering ist, dass ein Ausbau schlichtweg nicht erforderlich ist. Aber wenn "die Deutschen" vierspurig zur Grenze bauen---?
Nun.
Anfang Dezember hat der Bundestag die Ausbaugesetze für Straße, Schiene und Wasserwege beschlossen, die aus dem Bundesverkehrswegeplan 2030 hervorgegangen sind. Trotz mehrerer hunderter Änderungsanträge aus der Opposition blieb es bei diesem äußerst "straßen-lastigen und umweltschädlichen Gesamtwerk. Es trat gar das Gegenteil ein: Die Große Koalition aus CDU/CSU und SPD nahm noch viele weitere Straßen-Projekte neu mit auf."
Eine Übersicht der Änderungsanträge findet sich hier:
http://www.nachhaltig-links.de/images/DateienJ2/1_Mobilitaet/2_PDF/2016/LINKE_1815444_Umdruck_1-9.pdf
Darunter auch Projekt OU Schirnding, B 303-GO50-BY-TO2-BY. Mit fundierter Begründung.
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