Vom Freistaat Bayern wurde die Fichtelgebirgsautobahn in zwei Varianten zum Bundesverkehrswegeplan angemeldet, ein Mal einbahnig zweispurig (BY6351) und ein Mal zweibahnig vierspurig (BY6352).
Im Referentenentwurf wurde daraus der Projekt BY7616, bei dem zwar die jährlichen Einsparungen für eine vierspurige, allerdings nur die Investitionskosten und die jährlichen Kosten für die zweispurige Variante eingetragen wurden.
Das Nutzen-Kosten-Verhältnis ist daher um den Faktor zwei zu hoch. Statt 2,9 müsste es 1,5 betragen.
In der Anlage zum Gesetz wurden dann zwar die Investitionskosten für eine vierspurige Straße angesetzt, allerdings abermals nur die jährlichen kosten für eine zweispurige Straße eingetragen.
Das Nutzen-Kosten-Verhältnis ist also abermals um den Faktor zwei zu hoch angegeben. Es sollte 1,5 betragen.
Bei einem Gespräch im Verkehrsministerium in Berlin im Juni 2003 wurde der zuständige Referenten auf den Fehler hingewiesen, Herr Bartsch hat diesen Fehler bestätigt. Dies ist insofern beachtlich, weil durch den Fehler eine “Punktlandung” bei Nutzen-Kosten-Verhältnis erreicht wurde. Projekte mit einem Nutzen-Kosten-Verhältnis von Drei wurden in den Vordringlichen Bedarf aufgenommen.
Noch im Jahr 2007 wurde jedoch das hohe Nutzen-Kosten-Verhältnis als Begründung für die Notwendigkeit des Baus der B 303 neu von Ministerialrat Manfred Jung von der Obersten Baubehörde des Freistaats in Feld geführt. Daraufhin wurde auch Herr Jung auf den Fehler aufmerksam gemacht. Er bestätigte erneut, dass ein Fehler vorliegt und versprach Abhilfe, Zitat:
„über Ihre Ausführungen zu einem zu hohen Nutzen/Kosten-Faktor bei der Bedarfsplanfortschreibung habe ich gestern mit Herrn Bartsch vom BMVBS gesprochen. Wie bereits in den von Ihnen zitierten Gesprächen hat Herr Bartsch einen Fehler in den Prins-Daten bestätigt, den der Bund im Laufe des Sommers korrigieren will.
Mit freundlichen Grüßen
Jung
Und in einer weiteren e-mail kurze Zeit später
selbstverständlich im Sommer 2007, sonst hätte ich das Jahr dazugeschrieben.
Wir werden Sie informieren, wenn der Fehler behoben ist.
Diese Information ist bis heute nicht eingegangen. Würde man die vier möglichen Varianten der Verkehrsuntersuchung 2010 nach den gleichen Kriterien eine Nutzen-Kosten-Analyse unterwerfen, wie sie für die Projekte des gültigen Bundesverkehrswegeplanes korrekt hätte erfolgen müssen, dann würde sich herausstellen, dass der Bau jeder der vier Varianten unwirtschaftlich ist.
Kerstin Popp 11.11.2010:
Ein auf den ersten Blick vielleicht verwirrendes Diagramm, aber das wichtigste von allen.
Bei einem KostenNutzenFaktor ab 3 denkt man über den Bau einer Autobahn nach.
Email von Matthias Böhm, 25.08.2010:
„Bundesverkehrsminister Peter Ramsauer (CSU) hat kürzlich verkündet, dass er nur noch Projekte mit einem Nutzen-Kosten-Faktor über 4 bauen will! Warum dann über das Vorhaben B 303 mit einem NKF = 1,5 überhaupt noch diskutiert wird, kann ich nicht nachvollziehen.“
Bei der Fichtelgebirgsautobahn gab es nie mehr als 1,5, das Projekt dürfte gar nicht existieren, hätte nie in den Bundesverkehrswegeplan aufgenommen werden dürfen. Bzw. hätte spätestens vor 3 Jahren, als Ministerialrat Jung auf den Fehler aufmerksam gemacht worden war, gestoppt werden müssen.
Stattdessen wird nach wie vor daran gearbeitet, werden nach wie vor Steuergelder für Planungen ausgegeben. Konkret will nun der Stadtrat Arzberg eine Autobahn-Nordumfahrung seines Städtchens geprüft / geplant haben. Und mit dem ersten Bauabschnitt, dem Ausbau der ca. 2 km langen, bereits dreispurig ausgebauten Ortsumgehung Schirnding zum ersten Abschnitt dieser vierspurigen Autobahn – 2 km Autobahn für ca. 13 Millionen Euro, für lediglich knapp 5000 Kfz – soll schnellstmöglich begonnen werden. Sobald Geld zur Verfügung gestellt wird.
Von wem?
Warum??