Sehr geehrter Herr Bonfig,
vielen Dank für Ihre email vom 18.01.2012!
Am 5.12.2011 hatten Sie zugesagt, dass das Staatliche Bauamt die Sache richtigstellen wird, Sie konnten aber noch nicht sagen, wann bzw. bei welcher Gelegenheit dies erfolgen wird.
Da die Frankenpost als Gelegenheit ausfällt, müssen wir uns eine andere überlegen. Meine Idee:
Das Straßenbauamt Bayreuth veröffentlicht die Richtigstellung nun selbst, im Internet auf seiner Homepage. Das ist ja das Charmante an einer eigenen Internetseite - man kann alle Informationen und Fakten einstellen, die die Presse nicht an die Öffentlichkeit weitergeben will!
Wollen Sie das veranlassen?
Und eine zweite Bitte:
Herr Jung hat mir auf meine Frage, welche Trasse in Berlin als Vorzugsvariante zur Bewertung gemeldet wurde, wie hoch die Kosten und das Nutzen/Kosten-Verhältnis und wie gravierend die umweltrechtlichen Aspekte sind, durch Sie ausrichten lassen, dass der Bund die Länder noch nicht aufgefordert habe, ihm Daten für den neuen Verkehrswegeplan zu liefern, deshalb habe Bayern noch nichts gemeldet.
Bitte korrigieren Sie mich, wenn ich etwas falsch verstanden habe.
Diese Info paßt nicht. Nicht der Bedarfsplan ist für die Planung verantwortlich, es ist umgekehrt! Ohne vom Bundesland ausgearbeitete und vorgelegte Anmeldung keine Aufnahme in den Bedarfsplan des Bundes. Eine Meldung nach Berlin ist angeblich bereits erfolgt. Können Sie dies nachprüfen?
Auch Herrn Jungs Information an mich, der Bund hätte per Gesetz den Bedarf für eine leistungsfähige Ost-West-Verbindung im Zuge der B303 festgestellt und die Straßenbauverwaltung wäre demzufolge gehalten diesen Planungsauftrag des Bundes entsprechend den Vorgaben des Bedarfsplans abzuarbeiten, paßt nicht, wie wir beide mittlerweile wissen:
1) wird durch den Bundestag der Bedarf zwar gesetzlich beschlossen, aber da nur ein Teil aller beschlossenen Projekte finanziert werden kann muß die Bayerische Staatsregierung priorisieren. Ein bestimmtes Projekt, für das sie keinen Bedarf mehr sieht, muß also nicht gebaut werden nur weil es im Bundesverkehrswegeplan enthalten ist. Gerade wenn dieses bestimmte Projekt pikanterweise nur aufgrund eines von ihr fehlerhaft verdoppelten Nutzen/Kostenverhältnisses in den Bedarfsplan gelangt ist.
2) plant die Auftragsverwaltung nicht gemäß den Vorgaben des Bundesverkehrswegeplan. Denn der dort für den Bereich Schirnding-A93 bestimmte Bedarf ist ein vierspuriger Neubau ohne Seitenstreifen. Für A93-Gefrees ein vierspuriger Neubau mit Seitenstreifen. Ende Januar 2009 sagte Innenminister Joachim Herrmann, der "zweibahnige Bau der B 303 neu zwischen der A 93 und der A 9" soll nicht weiterverfolgt werden, stattdessen soll "die bestehende B 303 schnellstmöglich, nach lokalem Bedarf abschnittsweise, leistungsgerecht, aber mit einem gegenüber dem Bedarfsplan reduzierten Querschnitt, anwohnerfreundlich und umweltgerecht ertüchtigt werden." Und auch zwischen Schirnding und der A93 soll nur die B303 ausgebaut werden. Während man derzeit angeblich von dem von Innenminister Herrmann 2009 beschlossenen Ausbau der bestehenden B303 zwischen der A93 und der A9 auch wieder abweicht.
Wenn es also nicht die Bayerische Staatsregierung selbst ist, die Bedarf darin sieht, für knapp 5000 Fahrzeuge, gemäß DTV2025 maximal prognostiziert 12.400 Fahrzeuge, eine bereits für 20.000 Fahrzeuge ausgelegte Straße vierspurig (aus)zubauen, und sie dieses Projekt lediglich verfolgen würde weil ihr der Bund dies vorgibt - warum hat sie dann nicht einfach bei der Bedarfsplanüberprüfung 2010 gemeldet dass kein Bedarf mehr besteht? Die Bundesregierung ist gesetzlich verpflichtet, alle fünf Jahre zu überprüfen, ob diese Infrastrukturprojekte wirtschaftlich und verkehrstechnisch notwendig sind, und muß den Plan dementsprechend anpassen.
Wie gesagt: Bitte korrigieren Sie mich, wenn ich etwas falsch verstanden habe, als Laie ist man mit der Materie ja nicht vertraut.
Aber wie dem auch sei-
Ich freue mich darauf, bezüglich der Richtigstellung wieder von Ihnen zu
hören und verbleibe bis dahin
Mit freundlichen Grüßen aus Hohenberg
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Baudirektor Bonfig hatte Kerstin Popp am 18.01.2012 mitgeteilt, dass Baudirektor Schnabel die Frankenpost am 12.12.2011 gebeten hatte, die Berichterstattung vom 19.10.2011 richtig zu stellen; leider ist dies nicht passiert. "Auf die Berichterstattung der Frankenpost hat weder das Staatliche Bauamt Bayreuth noch wir Einfluss".
Er gab Kerstin Popp bei dieser Gelegenheit auch eine Antwort von Herrn Ministerialrat Jung weiter -
In Baudirektor Bonfigs email vom 5.12.2011, in der das Bayerische Staatsministerium des Inneren die Richtigstellung zusicherte, war er einkopiert, deshalb verfuhr Kerstin Popp in ihrer Antwort an Herrn Bonfig analog. Zumal es hier um eine sehr wichtige und auch überaus ernste Sache geht.
Schon einmal wurde die "Fichtelgebirgsautobahn" aufgrund einer falschen und ihrem Wissen nach nie offiziell korrigierten Information in einen Bundesverkehrswegeplan aufgenommen.
Jetzt ist ein neuer Bundesverkehrswegeplan in Arbeit. Und jene vom Straßenbauamt Bayreuth im Oktober 2011 versehentlich weitergegebene falsche Information, auf der B303 sei "jetzt mehr Lkw-Verkehr festzustellen" wurde nun nach Berlin weitertransportiert. Um damit nicht nur den raschen Baubeginn für die zweite Fahrbahn der Ortsumgehung Schirnding zu erreichen, sondern auch die Bereitstellung der Mittel für den Bau der zweiten Fahrbahn zwischen der A93 und Marktredwitz-West, sowie die Aufnahme des Teilstücks von Bad Alexandersbad bis zur Landkreisgrenze Wunsiedel/ Bayreuth in den vordringlichen Bedarf.
Kerstin Popp bat Herrn Jung - der seit dem 1.1.2012 nicht mehr für Franken zuständig ist - ihr noch kurz den aktuellen Planungsstand zur B303 neu vor seinem Weggang durchzugeben.
Welche Trasse ist in Berlin als Vorzugsvariante zur Bewertung gemeldet? Wie hoch sind die Kosten? Wie hoch ist das Nutzen/Kosten-Verhältnis? (Ein Fehler wie beim letztenmal kann diesmal sicherlich ausgeschlossen werden?) Und wie gravierend sind die umweltrechtlichen Aspekte?
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