Anfang Januar 2017 begann das Staatliche Bauamt Bayreuth mit der Baufeldfreimachung. Wie es in einem Frankenpostartikel vom 11.01.2017 heißt: "In einigen Bereichen entlang der B 303 zwischen der Gemeindeverbindungsstraße Raithenbach-Hohenberg im Westen und der Gemeindeverbindungsstraße Schirnding-Fischern im Osten sind Bäume zu fällen und Hecken zurückzuschneiden."
Ja.
Alte Bäume werden gefällt, gut eingwachsene Hecken gerodet, und auch der erste Teil der großen Streuobstwiese an der "Alten Straße" bei Schirnding wird zerstört.
Anfang Februar erhielt der Bund der Steuerzahler die Antwort von Bundesverkehrsminister Dobrindt auf die Intervention des BdSt vom 06.12.2016. Die Antwort des Ministeriums ist die übliche Nichtantwort, wie sie auch bei den Anfragen im Bundestag gegeben wird. Auf zwei Seiten wortreich Bekanntes darstellen und auf die Schwachstellen nicht eingehen.. Wir alle wissen, dass das Projekt neu bewertet wurde, dass aber die alte wie auch die neue Bewertung Quatsch ist, interessiert im Ministerium keinen...
Der Bund der Steuerzahler - "Anwalt eines verantwortlichen Umgangs mit Steuergeldern" - ist damit zu Recht nicht zufrieden und hakte am 17.03.2017 nach.
Ebenfalls Mitte März kontaktierte Kerstin Popp die 5 Staatssekretäre im Bundesverkehrsministerium.
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"Sie gehören zu den 5 ranghöchsten Mitarbeitern im Bundesverkehrsministerium, deren Aufgabe die Unterstützung von Bundesminister Dobrindt bei seinen Leitungs- und Regierungsaufgaben ist. In dieser Ihrer Funktion als Staatssekretär darf ich mich deshalb heute noch einmal in Sachen Ausbau B303, Umfahrung Schirnding an Sie wenden.
Die Fakten sind unbestritten:
- Die bestehende Ortsumgehung ist bereits für 20.000 Kfz gebaut.
- Derzeit fahren nur etwas mehr als 5.000 Kfz dort, laut Prognose werden
in Zukunft nicht mehr als 6.000 Kfz dort fahren.
- Es wurde vom Bundesverkehrsministerium selbst wiederholt bestätigt (zum letzten Mal am 21.09.2016 ganz offiziell), dass ein weiterer Ausbau der Ortsumgehung nicht erforderlich ist.
Dennoch soll hier nun auf Anordnung von Minister Dobrindt vom September letzten Jahres ein Teilstück dieser Ortsumgehung für die enorme Summe von 11 Millionen Euro zu einer kleinen, 2,5 km langen Miniautobahn ausgebaut werden. (...)"
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Kerstin Popp bittet sie, zwei Dateien mit Informationen an Minister Dobrindt persönlich zu übergeben.
Am 31.03.2017 erhält sie eine email. Die Unterlagen wurden nicht persönlich an Herrn Bundesminister Dobrindt übergeben.
Warum nicht?
Kerstin Popp erhält zudem die Info, sie würde demnächst ein Antwortschreiben von Staatssekretärin Dorothee Bär erhalten.
Am 31.03.2017 erhält Kerstin Popp tatsächlich eine aus einer Zeile(!) bestehende email aus dem Büro von Frau Staatssekretärin Bär.
Die Anfrage liege im BMWI, sollte Kerstin Popp Fragen haben, könne sie die Kollegen unter psts-b@bmvi.bund.de erreichen.
Leider hat Kerstin Popp tatsächlich bis dato unbeantwortete Fragen. Sie wandte sich also umgehend an die angegebene Adresse und kopierte selbstverständlich die Staatssekretäre mit ein.
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Sehr geehrte Damen und Herren,
das Büro von Frau Staatssekretärin Bär hat mich für Fragen an Sie verwiesen.
Ich hatte die Staatssekretäre in ihrer Funktion, also der Unterstützung von Bundesminister Dobrindt bei seinen Leitungs- und Regierungsaufgaben, kontaktiert und sie gebeten, Herrn Minister Dobrindt einige Informationen weiterzugeben.
Wie man mir nun mitteilt, ist dafür Frau Staatssekretärn Bär zuständig.
Meine Frage nun also an Sie: Konnte Frau Staatssekretärin Bär ihm die Informationen bereits zukommen lassen?
Beziehungsweise falls noch nicht, wann wird sich die Gelegenheit dafür ergeben?
Mir ist selbstverständlich bewußt, dass nicht nur unsere Minister, sondern auch die Staatssekretäre viel um die Ohren haben. Der Einfachheit halber finden Sie also im Anhang dieser email noch einmal beide Dateien. (...)."
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Kerstin Popp fügt aktuelle Dateien bei, darunter zwei der offiziellen Bestätigungen des Bundesverkehrsministeriums, dass es den weiteren Ausbaus eines Teilstücks der Ortsumgehung Schirnding nicht braucht.
Keine Reaktion bis heute.
Obwohl Kerstin Popp am 17.04.2017 nachgehakt hat.
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"Sehr geehrte Damen und Herren,
leider druckt unsere Zeitung keine ausbaukritischen Kommentare, Artikel und Pressemitteilungen mehr.
Das ändert nichts an der Tatsache, dass die vor wenigen Tagen von der Bayerischen Straßenbauverwaltung für 2016 veröffentlichten Monatsergebnisse der automatischen Langzeitzählstellen wieder einmal bestätigt haben, dass es den weiteren Ausbau der Ortsumgehung Schirnding nicht braucht. Die Verkehrszahlen bei Schirnding bewegen sich mit geringfügigen Schwankungen um die 5.000er Marke. Es gibt keinen systemischen Anstieg. Die Kapazität der Straße wurde noch nie auch nur zur Hälfte ausgelastet. (...)"
Unsoweiterundsofort und als Schlußsatz:
"Sehr geehrte Frau Bär, die Sache ist ernst, und sie ist dringend. Die Baufeldfreimachung für den Ausbau des 2,5 Kilometer langen Teilstücks hat bereits begonnen. Ein Teil der gut eingewachsenen Streuobstwiese dort wurde bereits gerodet. Nach Fertigstellung der Ausführungsplanung und Veröffentlichung der Ausschreibung im Frühjahr 2017 soll im Juli 2017 mit den Bauarbeiten begonnen werden.
Ich freue mich auf eine baldige, positive Rückmeldung von Ihnen und
verbleibe bis dahin"
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Keine Reaktion bis heute.
Heute
ist Anfang Mai 2017.
Am 23.04.2017 kontaktiert Kerstin Popp den Bayerischen Innenminister Herrmann:
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Sehr geehrter Herr Minister Herrmann,
aus konkretem Anlass muß ich mich heute an Sie wenden.
In der Pressemitteilung
http://www.stbabt.bayern.de/imperia/md/content/stbv/stbabt/s_aktuell/s_akt_presseinfo_170412.pdf heißt es:
Das Staatliche Bauamt Bayreuth erweitert ab Juli 2017
die bestehende Ortsumgehung der B303 bei Schirnding mit
einer 2. Fahrbahn.
Was an sich schon falsch ist - erweitert werden könnte allenfalls ein 2,5 km langes Teilstück besagter Umgehung.
Laut Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt sind noch keine Mittel in den Strassenbauplan http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/092/1809200.pdf eingestellt.
Auch findet man in der veröffentlichten Form des Straßenbauplans im Bundeshaushalt 2017 (BGBl. I S. 3016 vom 20.12.2016 - Vorsicht beim Öffnen bitte: 31,5 MB) https://www.bundeshaushalt-info.de/fileadmin/de.bundeshaushalt/content_de/dokumente/2017/soll/Gesamt_Haushalt_2017_mit_HG.pdf keine B303 in der Anlage zum Einzelplan 12, Verkehrsinvestitionen des Bundes, speziell auch nicht unter Tabelle 3, Neubau Bstr., oder Tabelle 10 Um- und Ausbau Bstr.
Wenn stimmt, was Minister Dobrindt dem Bund der Steuerzahler mit Schreiben vom 01.02.2017 mitgeteilt hat, werden die Mittel aus dem Bundeshaushalt bereitgestellt, wenn die Maßnahme in den Straßenbauplan aufgenommen worden ist.
Dies widerspricht der Einschätzung über die nachträgliche Aufnahme des Projekts in den Straßenbauplan und der bereits erfolgten Freigabe der Mittel.
Wegen des Parlamentsvorbehalts in Haushaltsfragen gibt es noch keine Mittel, und der Straßenbauplan ist Teil des Bundehaushalts. Das kann frühestens mit dem Bundeshaushalt 2018, eventuell dem Nachtragshaushalt 2017 eingebracht werden.
Wie konnte das Straßenbauamt Bayreuth bereits erste Baumaßnahmen durchführen?
In der Anlage erhalten Sie drei Dateien. "Grafik", "Karte" und "2017.03.13_Unsinn"
Die vor wenigen Tagen von der Bayerischen Straßenbauverwaltung für 2016 veröffentlichten Monatsergebnisse der automatischen Langzeitzählstellen bestätigen erneut, dass es den weiteren Ausbau der Ortsumgehung Schirnding nicht braucht. Die Verkehrszahlen bei Schirnding bewegen sich mit geringfügigen Schwankungen um die 5.000er Marke. Es gibt keinen systemischen Anstieg. Die Kapazität der Straße wurde noch nie auch nur zur Hälfte ausgelastet. (Siehe "Grafik" im Anhang.)
Der Verkehr könnte um sogar 100% zunehmen, ohne dass ein Ausbau erforderlich wäre: Verkehrsexperten erachten eine für 20.000 Fahrzeuge gebaute Straße für ein derartiges Verkehrsaufkommen als absolut ausreichend und sprechen ihr eine hohe Leistungsreserve zu.
Der angedachte Ausbau stellt ganz eindeutig eine nicht sachgerechte Verwendung von Steuergeldern dar. Daher wurde der Bund der Steuerzahler involviert.
Die Baufreigabe steht im Widerspruch zum neuen Bundesverkehrswegeplan 2030. In den alten Verkehrswegeplan 2003 geriet das Projekt nur durch einen Rechenfehler. Dieser Fehler wurde wiederholt und belegbar von den verantwortlichen Stellen bestätigt, aber trotz wiederholtem Versprechen nie korrigiert.
Dazu kommt, dass dem Planfeststellungsbeschluß von 2007, der die Grundlage für die Baufreigabe darstellt, eine völlig überzogene Einschätzung der Verkehrszahlen aus dem Jahr 2000 zugrunde liegt. Sie basiert auf dem Planungsfall A2 „B 303 Neubau A 9 – GÜ Schirnding zweibahnig/vierstreifig“ aus der „Verkehrswirtschaftlichen Untersuchung Fichtelgebirge“ der Ingenieurgesellschaft Dorsch Consult vom 28.09.2000. Diese Grundlage für den Ausbau der OU Schirnding ist entfallen, denn es wurde ab 2009 ein bestandsnaher Ausbau favorisiert.
Es ist in keinster Weise nachvollziehbar, warum ein auf hoffnungslos veralteten Annahmen basierendes Projekt, dessen Grundlage entfallen ist, noch 2017 unverändert nach einem Plan von 2000 durchgeführt werden soll.
Dazu kommt: Anders als in der Bewertung der Ortsumgehung Schirnding im Bundesverkehrswegplan 2030 behauptet, hat das Teilstück keinerlei anbindende Funktion an die A93, da für den Ausbau der weiteren Straße "Kein Bedarf" ermittelt wurde. (Siehe Karte im Anhang)
Dazu kommt, dass auch auf Tschechischer Seite ab der Grenze kein vierpuriger Ausbau geplant ist. https://www.rsd.cz/wps/wcm/connect/7f0f7792-9185-45c3-beb5-661fa2c7e198/rsd-mapa-vystavba-2017-02-02_en_web.pdf?MOD=AJPERES.
Über den Link http://www.dopravniinfo.cz/ erhält man quasi Echtzeitfotos und sieht, wie wenig Verkehr unterwegs ist.
Eine detailierte Zusammenfassung über den Unsinn des weiteren Ausbaus eines Teilstücks der Ortsumgehung Schirnding finden Sie in der gleichlautenden Datei im Anhang.
Sollte dieser Ausbau stattfinden, wäre das Ergebnis eine 2,5 km lange So-Da-Miniautobahn, die auf absehbare Zeit weder nach Osten noch nach Westen weitergebaut wird.
Die Entscheidungsträger hätten angesichts knapper Kassen 11 Millionen Euro Steuergelder verschwendet, um ein kurzes Teilstück einer Straße mit dem geringen Verkehrsaufkommen einer Kreisstraße vierspurig auszubauen.
Die Entscheidungsträger wären verantwortlich, dass Boden sinnlos versiegelt und eine gut eingewachsene große Streuobstwiese zerstört wird. Sie wären verantwortlich, dass der landwirtschaftliche Verkehr lange Umwege in Kauf nehmen und wieder durch die Ortschaft fahren müßte.
Der oberste Entscheidungsträger ist Bundesverkehrsminister Dobrindt.
Hinter ihm steht die CDU/CSU-Fraktion. Hinter ihm stehen Sie.
Sollte der Ausbau stattfinden, wären die Entscheidungsträger auch dafür verantwortlich, dass sich das Unfallrisiko auf der B303 drastisch erhöht dank zwei Verengungen von vier auf zwei Spuren innerhalb von 2,5 km. Auf der Internetseite Ihres Ministeriums ist zu lesen, dass Verkehrssicherheit höchste Priorität für Straßenbau- und Straßenverkehrsbehörden hat -
Sehr geehrter Herr Minister Herrmann, die Sache ist überaus ernst, und sie ist dringend. Wir beobachten deshalb genau, und auch wenn unsere Zeitung hier leider keine ausbaukritischen Kommentare, Artikel und Pressemitteilungen mehr druckt, so können wir problemlos im Internet berichten.
Ich habe mir auch die Zeit genommen und die Mühe gemacht, die Staatssekretäre im Bundesverkehrsministerium zu kontaktieren mit der Bitte, Minister Dobrindt auf die vorhandenen Fehler und Ungereimtheiten beim Ausbau der Umfahrung Schirnding aufmerksam zu machen.
Diese email geht in Kopie an den Bund der Steuerzahler.
Ich freue mich auf Ihre baldige Antwort und verbleibe bis dahin
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2017-03-13_Unsinn.pdf
Ein analoges Schreiben schicken die Bürgerinitiative gegen die Fichtelgebirgsautobahn Ost (Bi Ost) und die Bürgerinitiative gegen die Fichtelgebirgsautobahn Gefrees und Umgebung (BiG) als Widerspruch auf das Schreiben des Petitionsausschusses des Deutschen Bundestags vom 07.04.2017, Referenz Bundesstraßen Pet 1-18-12-9110-036619.
Auch hier ging die Kopie an den Bund der Steuerzahler.