Der Bund der Steuerzahler erhält ein Anwort von Bundesverkehrsminister Dobrindt auf sein Schreiben vom 17.03.2017 und leitet es am 18.05.2017 an Kerstin Popp mit der Bitte um Kenntnisnahme weiter.
Kerstin Popp schreibt dem Bund der Steuerzahler umgehend zurück.
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Sehr geehrte Damen und Herren,
vielen Dank für die heutige email.
Das Antwortschreiben von Bundesverkehrsminister Dobrindt vom 03.05.2017 basiert auf falschen Informationen, die der Fachabteilung des Bundesverkehrsministeriums vorliegen, und die auch im Schreiben der Staatssekretäre vom 08.05.2017 an mich verwendet worden sind.
In meiner Antwort an die Staatssekretäre vom 11.05.2017 werden die falschen Informationen richtiggestellt. In meiner email vom 14.05.2017 habe ich den Persönlichen Referent des Bayerischen Staatsministers des Innneren, für Bau und Verkehr, Herrn Baudirektor Ingo Schötz, über die der Fachabteilung des Bundesverkehrsministeriums vorliegenden falschen Informationen informiert. Es wäre peinlich, wenn sich dieselben Falschinformationen im Antwortschreiben von Minister Herrmann auf meine email vom 23.04.2017 finden würden.
Ich selbst habe leider keine Möglichkeit, Verkehrsminister Dobrindt zu kontaktieren, und aus irgendeinem Grund weigern sich die Staatssekretäre, die entsprechenden Informationen an ihn weiterzugeben.
Auf Schreiben des Bundes der Steuerzahler hingegen reagiert Minister Dobrindt.
11 Millionen Euro Steuergeld ist eine hohe Summe. Bitte helfen Sie, der Bund der Steuerzahler, diese sinnlose Verschwendung zu verhindern!
Bitte kontaktieren Sie Minister Dobrindt noch einmal. Bitte weisen Sie ihn darauf hin, dass die Informationen, die er Ihnen zur Begründung des weiteren Ausbaus der Ortsumgehung Schirnding genannt hat, nicht korrekt sind. Sein Name steht unter einem Schreiben an den Bund der Steuerzahler, das nachweisliche falsche Informationen enthält. Das ist nicht gut.
Der normale Steuerzahler hat kein Verständnis dafür, wenn sein Geld sinnlos verschwendet wird. Und er hat noch weniger Verständnis dafür, wenn dies aufgrund falscher Fakten geschieht, die bekannt sind, aber von den Entscheidungsträgern ignoriert werden.
Diese email geht in Kopie auch an meine Kontakte bei der Presse, an die Bürgerinitiative Gefrees und Umgebung, an die Bürgerinitiative gegen die Fichtelgebirgsautobahn Ost, und wird als Information zum aktuellsten Stand der Dinge im Internet veröffentlicht.
Bitte lassen Sie, die "Anwälte eines verantwortlichen Umgangs mit Steuergeldern", wie man Sie in dem Zeitungsartikel vom 30.03.2017 "B 303: Fragen an den Minister" so treffend genannt hat, sich nicht mit falschen Informationen abspeisen. Bitte lassen Sie uns Steuerzahler nicht im Stich!
Unten anbei noch einmal zusammengefasst die falschen Informationen und die Richtigstellung, im Anhang die erläuternde Karte.
Ich freue mich darauf, wieder von Ihnen zu hören und verbleibe bis dahin
Mit freundlichen Grüßen
Kerstin Popp
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1. Falschinformation: "Das Bewertungsverfahren folgt einem
ganzheitlichen Ansatz, der dem internationalen Stand der
Forschung zur gesamtwirtschaftlichen Bewertung von
Verkehrsprojekten entspricht."
Wahr ist:
Grundlage des Bewertungsverfahrens ist eine Modellrechnung, in die für
ein Projekt so viele freie Parameter und ad hoc Annahmen Eingang finden,
dass man damit jedes beliebige, genehme Ergebnis kreieren kann. Speziell
zum Projekt B303-G050-BY-T02-BY: Die kreative Annahme des
Bezugsfalles, dass auf der vormaligen Ortsdurchfahrt der B303 durch
Schirnding mehr als 3000 Fahrzeuge Durchgangsverkehr bewegt würden, ist
Unfug. Die alte Ortsdurchfahrt entlang der Egerstraße und Thiersheimer
Straße ist für den Durchgangsverkehr bedeutungslos. Sie ist in desolatem
Zustand.
Zitat aus einem Schreiben des Bundesverkehrsministeriums: "Wie von Herr
Dr. Scheuer bereits in seinem letzten Schreiben angesprochen, kann das
derzeitige Verkehrsaufkommen im Bereich von Schirnding aus Sicht des
Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung auf der
bestehenden Strecke momentan sowohl für die Anwohner als auch die
Verkehrsteilnehmer verträglich abgewickelt werden, zumal die Ortslage
von Schirnding bereits heute mit einer Ortsumgehung umfahren wird." Eine
Entlastung der Ortsdurchfahrt kann daher gar nicht eintreten. Die
Entlastung begründet jedoch hohen Nutzen unter 3.7 Nutzen-Kosten-Analyse
(Modul A). Zieht man den fiktiven Nutzen ab, dann sinkt das NKV unter
Eins und der Bau ist unwirtschaftlich.
2. Falschinformation: "Wie der ebenfalls unter Punkt "3.2 Grunddaten"
enthaltene Hinweis auf das Datum des Planungsstands
belegt, war die Planung mit Stand 2013 maßgebend für die
im Rahmen der Aufstellung des BVWP 2030 durchgeführte
Bewertung."
Dem widerspricht die fehlerhafte Feststellung in 3.2 Grunddaten der
Prins: "Planfeststellungsbeschluss unanfechtbar am 15.06.2009 ohne
Planungsbeginn seit 16.09.2013." Der unanfechtbare
Planfeststellungsbeschluss gilt nur für einen Teilbereich zwischen
Raithenbachtalbrücke und Röslautalbrücke mit einer Baulänge von 2,5 km.
In diesem Planfeststellungsbeschluß vom 16.03.2007 wird ausdrücklich auf
die alten Daten von 2000 Bezug genommen. "Die künftigen
Verkehrsbelastungen ergeben sich aus der Verkehrswirtschaftlichen
Untersuchung Fichtelgebirge der Ingenieurgesellschaft Dorsch Consult
vom 28.09.2000. Zugrunde gelegt wird der Planungsfall A2 B 303 Neubau A
9 GÜ Schirnding zweibahnig/vierstreifig. Darüber hinausgehende,
konkrete Planungen lagen 2013 nicht vor, lediglich der Lageplan
LPL_1_1_B303_G050-BY-T02-BY_2013-09-06_Lageplan.pdf.
3. Falschinformation: "Im Bereich von der Landesgrenze Deutschland /
Tschechische Republik bis zur A 93 übernimmt die B 303
auch die Funktion der Anbindung der aus der
Tschechischen Republik kommenden D 6 an das BAB-Netz
in Deutschland."
Wahr ist:
Diese Funktion als Begründung für die vierspurige Erweiterung der
Ortsumgehung Schirnding ist hinfällig, weil für das nach Westen
anschließende Teilstück Projekt B303-G050-BY-T01-BY zum BAB-Netz bis zum
Planungshorizont 2030 kein Bedarf festgestellt wurde. (In der Karte
anbei in braun eingezeichnet). Damit sind auch die "netzkonzeptionellen
Gründe" Makulatur, entsprechend des Bewertungsverfahrens, das ja "einem
ganzheitlichen Ansatz, der dem internationalen Stand der Forschung zur
gesamtwirtschaftlichen Bewertung von Verkehrsprojekten entspricht."
Sollte jemals ein Bedarf für eine Verbindungsfunktion aufkommen, dann
könnte man die beiden Projekte B303-G050-BY-T01-BY und
B303-G050-BY-T02-BY (in der Karate grün eingezeichnet) schlicht und
einfach gemeinsam verwirklichen. So, wie der Ausbau derzeit geplant ist,
werden zwei Gefahrenstellen an den Überleitungungen von vier auf zwei
Spuren innerhalb von 2,5 Kilometern geschaffen. (Das kurze, in der Karte
rot markierte Stück).
4. Falschinformation: "In der Tschechischen Republik wurden Anfang des
Jahres 2016 Schnellstraßen zur Autobahnen aufgestuft, darunter
auch die bisherige Schnellstraße R 6 als Fortführung der B 303 von
der Bundesgrenze bei Schirnding über Karlsbad bis Prag zur Autobahn
D 6."
Wahr ist:
Der Streckenabschnitt der R6 zwischen der Landesgrenze und Eger Nord
wurde nicht zur Autobahn aufgestuft. Er ist in den Plänen mit Stand
08.02.2017 als Schnellstraße dargestellt. Ausbaupläne für diesen
Abschnitt existieren derzeit nicht. Zitat des Sprechers des
Tschechischen Verkehrsministeriums aus einem Artikel des Nordbayerischen
Kuriers vom 9.5.2017 zu diesem Thema "ein Ausbau in der Zukunft ist
möglich, abhängig von der Verkehrsintensität".
Dies deckt sich mit dem, was das tschechische Verkehrsministerium
Kerstin Popp mitgeteilt hat: Tschechien wird den vierspurigen Ausbau
erst dann angehen, wenn hohe Verkehrszahlen ihn erfordern.
Wenn man berücksichtigt, dass laut Verkehrszählung der Tschechischen
Republik von 2016 auf dem Teilstück zwischen der Abzweigung nach Pomezi
und Eger Nord nur 3742 Fahrzeuge täglich fuhren, davon 1163 Lkw, dann
erschließt sich sofort, warum Ausbaupläne derzeit nicht existieren.
Hier wartet die Tschechische Republik -- also nicht -- auf einen
Lückenschluss in Deutschland. Folglich ist ein zweibahnig / vierspuriger
Ausbau der B303 wegen der Angleichung des Ausbauzustands nicht
erforderlich. Es zeigt sich ein identisches Bild östlich wie westlich
der Grenze. Der grenzüberschreitende Verkehr selbst ist gering. Zwischen
den beiden der Grenze nächstgelegenen, größeren Städten - hier Wunsiedel
und Marktredwitz, dort Eger und Karlsbad - gibt es erheblichen Quell-
und Zielverkehr. Aber dort ist jedoch in beiden Fällen die Straße
bereits vierspurig ausgebaut.
Die geplante 2,5 km "So-Da-Miniautobahn" ist in den Augen des
Bundesverkehrsministeriums selbst grober Unsinn, da die bestehende
Verbindung den aktuellen und vorhergesagten Verkehr mühelos bewältigen
kann. Das Bundesverkehrsministerium hat dies in der Vergangenheit
ebenfalls erkannt und wiederholt bestätigt; zum letzten Mal ganz
offiziell am 21.09.2016.
Was ist passiert, dass nun dieser nachweislich nicht erforderliche,
nachweislich auf fehlerhaften Berechnungen basierende Ausbau eines
Teilstücks der Ortsumgehung Schirnding offensichtlich schnellstmöglich
durchgedrückt werden soll?
Wegen des Parlamentsvorbehalts in Haushaltsfragen gibt es noch keine
Mittel, und der Straßenbauplan ist Teil des Bundehaushalts. Wie konnte
das Straßenbauamt Bayreuth bereits erste Baumaßnahmen durchführen?
Egal wie man es dreht und wendet, simpler Fakt ist:
Auf der für 20.000 Kfz gebauten Ortsumgehung Schirnding fahren derzeit
knapp über 5.000 Kfz. Die verkehrliche Bewertung hat eine künftige
mittlere Verkehrsbelastung von lediglich 6.000 Fahrzeugen pro Tag ergeben.
5000 JETZT
und 6000 KÜNFTIG
sind kleiner als 20.000 BESTEHEND.
Ein Ausbau ist nicht erforderlich.
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Hier zur Information noch Kerstin Popps Antwort an die Staatssekretäre vom 11.05.2017. Eine Reaktion aus Berlin erfolgte bisher nicht.
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Sehr geehrte Frau Staatssekretärin Bär,
vielen Dank für Ihre Mühe, meine drei Zuschriften vom 27.02.2017, 18.03.2017 und 17.04.2017 summarisch, auch für Ihre Kollegen, mit email vom 08.05.2017 zu beantworten. "Gut' Ding will Weile haben" sagt das Sprichwort. Weile nahmen Sie genug, gut finde ich Ihre Antwort keineswegs. Lassen Sie mich abermals auf die einzelnen Punkte eingehen.
1. Zitat: "Das Bewertungsverfahren folgt einem
ganzheitlichen Ansatz, der dem internationalen Stand der
Forschung zur gesamtwirtschaftlichen Bewertung von
Verkehrsprojekten entspricht."
Nein. Grundlage des Bewertungsverfahrens ist eine Modellrechnung, in die für ein Projekt so viele freie Parameter und ad hoc Annahmen Eingang finden, dass man damit jedes beliebige, genehme Ergebnis erzielen kann. Speziell zum Projekt B303-G050-BY-T02-BY: Die „kreative“ Annahme des Bezugsfalles, dass auf der vormaligen Ortsdurchfahrt der B303 durch Schirnding mehr als 3000 Fahrzeuge Durchgangsverkehr bewegt würden, ist Unfug. Die alte Ortsdurchfahrt entlang der Egerstraße und Thiersheimer Straße ist für den Durchgangsverkehr bedeutungslos. Sie ist in desolatem Zustand.
Zitat aus einem Schreiben Ihres Hauses: "Wie von Herr Dr. Scheuer bereits in seinem letzten Schreiben angesprochen, kann das derzeitige Verkehrsaufkommen im Bereich von Schirnding aus Sicht des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung auf der bestehenden Strecke momentan sowohl für die Anwohner als auch die Verkehrsteilnehmer verträglich abgewickelt werden, zumal die Ortslage von Schirnding bereits heute mit einer Ortsumgehung umfahren wird." Eine Entlastung der Ortsdurchfahrt kann daher gar nicht eintreten. Die Entlastung begründet jedoch hohen Nutzen unter 3.7 Nutzen-Kosten-Analyse (Modul A). Zieht man den fiktiven Nutzen ab, dann sinkt das NKV unter Eins und der Bau ist unwirtschaftlich.
2. Zitat: "Wie der ebenfalls unter Punkt "3.2 Grunddaten"
enthaltene Hinweis auf das Datum des Planungsstands
belegt, war die Planung mit Stand 2013 maßgebend für die
im Rahmen der Aufstellung des BVWP 2030 durchgeführte
Bewertung."
Dem widerspricht die fehlerhafte Feststellung in 3.2 Grunddaten der Prins: "Planfeststellungsbeschluss unanfechtbar am 15.06.2009 ohne Planungsbeginn seit 16.09.2013." Der unanfechtbare Planfeststellungsbeschluss gilt nur für einen Teilbereich zwischen Raithenbachtalbrücke und Röslautalbrücke mit einer Baulänge von 2,5 km. In diesem Planfeststellungsbeschluß vom 16.03.2007 wird ausdrücklich auf die alten Daten von 2000 Bezug genommen.
"Die künftigen Verkehrsbelastungen ergeben sich aus der „Verkehrswirtschaftlichen Untersuchung Fichtelgebirge“ der Ingenieurgesellschaft Dorsch Consult vom 28.09.2000. Zugrunde gelegt wird der Planungsfall A2 „B 303 Neubau A 9 – GÜ Schirnding zweibahnig/vierstreifig“.
Darüber hinausgehende, konkrete Planungen lagen 2013 nicht vor, lediglich der Lageplan LPL_1_1_B303_G050-BY-T02-BY_2013-09-06_Lageplan.pdf.
3. Zitat: "Im Bereich von der Landesgrenze Deutschland /
Tschechische Republik bis zur A 93 übernimmt die B 303
auch die Funktion der Anbindung der aus der
Tschechischen Republik kommenden D 6 an das BAB-Netz
in Deutschland."
Nein. Diese Funktion als Begründung für die vierspurige Erweiterung der Ortsumgehung Schirnding ist hinfällig, weil für das nach Westen anschließende Teilstück Projekt B303-G050-BY-T01-BY zum BAB-Netz bis zum Planungshorizont 2030 kein Bedarf festgestellt wurde. (In der Karte anbei in braun eingezeichnet). Damit sind auch die "netzkonzeptionellen Gründe" Makulatur, entsprechend des Bewertungsverfahrens, das ja "einem ganzheitlichen Ansatz, der dem internationalen Stand der Forschung zur gesamtwirtschaftlichen Bewertung von Verkehrsprojekten entspricht." Sollte jemals ein Bedarf für eine Verbindungsfunktion aufkommen, dann könnte man die beiden Projekte B303-G050-BY-T01-BY und B303-G050-BY-T02-BY (in der Karate grün eingezeichnet) schlicht und einfach gemeinsam verwirklichen. So, wie der Ausbau derzeit geplant ist, werden zwei Gefahrenstellen an den Überleitungungen von vier auf zwei Spuren innerhalb von 2,5 Kilometern geschaffen. (Das kurze, in der Karte rot markierte Stück).
4. Zitat: "In der Tschechischen Republik wurden Anfang des Jahres
2016 Schnellstraßen zur Autobahnen aufgestuft, darunter
auch die bisherige Schnellstraße R 6 als Fortführung der
B 303 von der Bundesgrenze bei Schirnding über
Karlsbad bis Prag zur Autobahn D 6."
Falsch. Der Streckenabschnitt der R6 zwischen der Landesgrenze und Eger Nord wurde nicht zur Autobahn aufgestuft. Er ist in den Plänen mit Stand 08.02.2017 als Schnellstraße dargestellt. Ausbaupläne für diesen Abschnitt existieren derzeit nicht. Zitat des Sprechers des Tschechischen Verkehrsministeriums aus einem Artikel des Nordbayerischen Kuriers vom 9.5.2017 zu diesem Thema "ein Ausbau in der Zukunft ist möglich, abhängig von der Verkehrsintensität".
Dies deckt sich mit dem, was das tschechische Verkehrsministerium mir mitgeteilt hat: Tschechien wird den vierspurigen Ausbau erst dann angehen, wenn hohe Verkehrszahlen ihn erfordern.
Wenn man berücksichtigt, dass laut Verkehrszählung der Tschechischen Republik von 2016 auf dem Teilstück zwischen der Abzweigung nach Pomezi und Eger Nord nur 3742 Fahrzeuge täglich fuhren, davon 1163 Lkw, dann erschließt sich sofort, warum Ausbaupläne derzeit nicht existieren.
Hier wartet die Tschechische Republik -- also nicht -- auf einen Lückenschluss in Deutschland. Folglich ist ein zweibahnig / vierspuriger Ausbau der B303 wegen der Angleichung des Ausbauzustands nicht erforderlich. Es zeigt sich ein identisches Bild östlich wie westlich der Grenze. Der grenzüberschreitende Verkehr selbst ist gering. Zwischen den beiden der Grenze nächstgelegenen, größeren Städten - hier Wunsiedel und Marktredwitz, dort Eger und Karlsbad - gibt es erheblichen Quell- und Zielverkehr. Aber dort ist jedoch in beiden Fällen die Straße bereits vierspurig ausgebaut.
Die geplante 2,5 km "So-Da-Miniautobahn" ist nicht nur in meinen Augen grober Unsinn, da die bestehende Verbindung den aktuellen und vorhergesagten Verkehr mühelos bewältigen kann.
Das Bundesverkehrsministerium selbst hat dies in der Vergangenheit ebenfalls erkannt und wiederholt bestätigt; zum letzten Mal ganz offiziell am 21.09.2016.
Was ist passiert, dass nun dieser nachweislich nicht erforderliche, nachweislich auf fehlerhaften Berechnungen basierende Ausbau eines Teilstücks der Ortsumgehung Schirnding offensichtlich partout durchgedrückt werden soll?
Bundesverkehrsminister Dobrindt hat die Baufreigabe erteilt. Und Sie, als Staatssekretärin, gehören mit Ihren 4 Kollegen zu den 5 ranghöchsten Mitarbeitern im Bundesverkehrsministerium, deren Aufgabe die Unterstützung von Bundesminister Dobrindt bei seinen Leitungs- und Regierungsaufgaben ist. In dieser Ihrer Funktion hatte ich Sie gebeten, ihn auf die vorhandenen Fehler und Ungereimtheiten beim Ausbau B303, Umfahrung Schirnding aufmerksam zu machen. Wenn ich es richtig verstanden habe, haben Sie dies ebenso wie Ihre Kollegen nicht getan.
Warum nicht?
Bitte geben Sie mir auch noch eine kurze Antwort auf meine bis dato noch offenen Fragen:
1) Wenn es stimmt, was Minister Dobrindt dem Bund der Steuerzahler mit Schreiben vom 01.02.2017 mitgeteilt hat, werden die Mittel aus dem Bundeshaushalt bereitgestellt, wenn die Maßnahme in den Straßenbauplan aufgenommen worden ist. Dies widerspricht der Einschätzung über die nachträgliche Aufnahme des Projekts in den Straßenbauplan und der bereits erfolgten Freigabe der Mittel. Wegen des Parlamentsvorbehalts in Haushaltsfragen gibt es noch keine Mittel, und der Straßenbauplan ist Teil des Bundehaushalts. Das kann frühestens mit dem Bundeshaushalt 2018, eventuell dem Nachtragshaushalt 2017 eingebracht werden.
Wie konnte das Straßenbauamt Bayreuth bereits erste Baumaßnahmen durchführen?
2) Wann wird Minister Dobrindts Antwort an den BdSt auf dessen Fragen vom 17.03.2017 vorliegen?
Diese Email geht in Kopie an den Bund der Steuerzahler. Ebenso für sie zur Kenntnis an Herrn Staatssekretär Bomba, Herrn Staatssekretär Odenwald, Herrn Parlamentarischen Staatssekretär Barthle MdB und Herrn Parlamentarischen Staatssekretär Ferlemann MdB, und sie wird auch im Internet veröffentlicht.
Die Sache ist überaus ernst, und sie ist dringend.
Ich freue mich darauf, wieder von Ihnen zu hören und verbleibe
Mit freundlichen Grüßen
Kerstin Popp
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Was das in Kerstin Popps email an den Bund der Steuerzahler erwähnte Schreiben vom 14.05.2017 an den Persönlichen Referent des Bayerischen Staatsministers des Innneren, für Bau und Verkehr, Herrn Baudirektor Ingo Schötz angeht, so sei hier der Vollständigkeit halber noch folgendes erwähnt: Mit Brief vom 10.05.2017 teilte er Kerstin Popp mit, dass ihre Anfrage zur Bearbeitung der zuständigen Fachabteilung zugewiesen wurde, und dass die Beantwortung etwas Zeit in Anspruch nehmen wird. Die Antwort darauf:
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Sehr geehrter Herr Schötz,
vielen Dank für Ihr Schreiben vom 10.05.2017, in dem Sie mir mitteilen, dass meine Anfrage zur Bearbeitung der zuständigen Fachabteilung zugewiesen wurde, und dass die Beantwortung etwas Zeit in Anspruch nehmen wird.
Es hat sich herausgestellt, dass der Fachabteilung des Bundesverkehrsministeriums diverse falsche Informationen vorliegen.
Und wenn der Ausbau der Ortsumgehung Schirnding bereits im Juli 2017 beginnen soll, ist Zeit knapp.
Deshalb gebe ich Ihnen hier diese inkorrekten Informationen für einen Abgleich durch, stellvertretend für all die, die sich kein klares Bild von der tatsächlichen Situation machen können, weil sie allzulange - auch vorsätzlich - mit falschen Fakten in die Irre geführt wurden.
Ich rufe Sie dazu auf, nicht ebenfalls die untenstehenden Desinformationen in der Antwort des Bayerischen Staatsministers des Inneren, für Bau und Verkehr zu verwenden.
1. Falschinformation (...)
Text wie oben