fasste der Rechnungsprüfungsausschuss am 18.05.2018 den Beschluß: Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur muß eine aussagekräftige Nutzen-Kosten-Prüfung durchführen, um die Wirtschaftlichkeit dieses Verkehrsprojekts darzustellen. Diese soll dem Ausschuss bis 31.07.2018 vorliegen.
Vorher dürfen keine Bau- oder Vorbereitungsmaßnahmen durchgeführt werden.
Bau- und Vorbereitungsarbeiten gehen seit dem 18.05.2018 nachweislich weiter.
Am 29.06.2018 wird die Kritik des Bundesrechnungshofes am weiteren Ausbau der Ortsumgehung Schirnding wieder im Rechnungsprüfungsausschuss angesprochen werden.
Professor Dr. Wolfgang Batrla hat die Wirtschaftlichkeit dieses Ausbaus akribisch unter die Lupe genommen. Er stellt ausführlich dar, warum das Nutzen-Kosten-Verhältnis von 1,3 falsch ist - es ist zu hoch.
Unsinn.pdf
Der Rechnungsprüfungsausschuss ist ein Unterausschuss des Haushaltsausschusses des Bundestages.
Haushaltsausschussmitglied Patrick Schnieder bestätigte am 31.10.2016:
"Bei dem vorliegenden Projekt der Ortsumgehung (OU) Schirnding im Rahmen der Bundesstraße 303 handelt es sich in der Tat um einen schwierigen Fall. Die verkehrliche Bewertung, die eine künftige mittlere Verkehrsbelastung von 6.000 Fahrzeugen pro Tag sowie ein Nutzen-Kosten-Verhältnis (NKV) von 1,3 aufweist, verhindert eine Einstufung in die Dringlichkeitskategorie des ‚Vordringlichen Bedarfes‘."
Zur Erinnerung: 6.000 Fahrzeuge werden prognostiziert für eine zweispurige Straße, die bereits für 20.000 Fahrzeuge ausgelegt ist.
Das BMVI wurde wiederholt auf das falsche, da zu hohen NKV von 1,3 hingewiesen. Dennoch nennt Staatssekretär Bilger es noch am 09.05.2018 in seiner Antwort auf Frage 451/April.
Das BMVI wurde am 18.05.2018 vom Rechnungsprüfungsausschuss aufgefordert, eine aussagekräftige Nutzen-Kosten-Prüfung durchzuführen, um die Wirtschaftlichkeit dieses Verkehrsprojekts darzustellen.
Wir sehen dem Ergebnis mit Spannung und Interesse entgegen.