“Als betroffener Anwohner muß ich mich mit meinem dringenden Problem nun doch an Sie direkt wenden. Mit einem etwas längeren Brief, aber Sie werden sehen, die Sache ist sehr sehr ernst. Es geht um die B303 im Fichtelgebirge, insbesondere um den geforderten weiteren Ausbau der Ortsumgehung Schirnding. Es geht hier um eine geplante Autobahn in einem Naturpark, wo die Umweltverträglichkeitsuntersuchung ergeben hat dass gar nicht gebaut werden dürfte, ich bitte Sie als unseren Umweltminister also um Hilfe!
Bezüglich dieser Straße arbeitet die Bundesregierung nachweislich mit falschen Zahlen. [...]Ich bekomme auf meine Fragen keine Antwort, weder vom Bundesverkehrsministerium, noch vom Bayerischen Innenministerium, und erst recht nicht von den beiden hiesigen CSU-Politikern, die mit den beiden Ministern in einem „Fachgespräch“ – gegen Empfehlung und Rat und Fachwissen der Experten vom Straßenbauamt – den „2-bahnigen Ausbau mit 4 Fahrspuren“ beschlossen. [...]Die ganze Sache ist mehr als ernst und sehr wichtig, nicht nur für Bayern, sondern auf Bundesebene. Ich bitte Sie: Weisen Sie die Bundesregierung auf ihre falschen Zahlen und die geänderten Gegebenheiten in Tschechien hin und lassen daraufhin die Angelegenheit prüfen. Bitte sagen Sie uns auch, wie bei einem Ausbau zwischen Marktredwitz West und der A93 das Problem mit der Deponie Haldenstraße gelöst wird, aus der seit Jahren karzinogene Stoffe in der Deponieabluft, und schadstoffbelastetes Wasser in die umliegenden Wohngebiete und Felder gelangen, somit in die Röslau und weiter nach Tschechien, in die Skalkatalsperre. Ich danke Ihnen für Ihre Zeit, und vertraue auf Ihre Unterstützung, und verbleibe in Erwartung Ihrer Antwort“
Antwort am 4.10.2010:
“Die Zuständigkeit für die Planung und Durchführung der notwendigen Verfahren zum Ausbau der B 303, auf die wir aus rechtlichen Gründen keinen Einfluß nehmen können, obliegt aber dem Geschäftsbereich der Obersten Baubehörde im Bayerischen Staatsministerium des Inneren. [...] Sie haben in diesen Verfahren die Möglichkeit, Ihre Einwendungen gegen die Planung zur B 303 zu erheben. Diese Einwendungen werden bei der Entscheidung über die Zulässigkeit des Vorhabens im Abwägungsprozess behandelt. Die Oberste Baubehörde im Bayerischen Staatsministerium des Inneren erhält einen Abdruck dieses Schreibens."
[-]