Auf ihre email vom 08.08.2012 erhält Kerstin Popp am 25.08.2012 ein Schreiben der Stadt Marktredwitz, auf das sie am 26.08.2012 antwortet:
"ich danke Ihnen für Ihr Schreiben 60.2 vom 22.08.2012, aber ich verstehe nicht -
Landtagsabgeordnete Ulrike Gote schreibt mir am 06.04.2012, dass interessierten BürgerInnen zum Thema Sanierung der Deponie Haldenstraße "gerne Auskunft erteilt" würde. Sie mögen sich an (...) wenden. "Von ihm könnten ausführliche Auskünfte zur Sanierung erteilt werden." Wenn ich sie richtig verstanden habe, hätten Sie ihr dies zugesagt.
Anstatt der am 08.08.2012 von mir erbetenen Auskünfte erhalte ich von Ihnen am 25.08.2012 die Satzung zur Regelung des Zugangs zu Informationen des eigenen Wirkungskreises der Stadt Marktredwitz, und die Mitteilung, dass ich für die Beantwortung der Fragen Geld zahlen müsse ("können je nach Aufwand Kosten von bis zu 100 € in Rechnung gestellt werden"), sollte ich auf dieser Basis weitere Auskünfte wünschen möge ich meine Fragen nochmals schriftlich einreichen.
Bitte - was geht hier vor?
Auch Belarus hat die Aarhus Konvention unterzeichnet, auch dort gilt Artikel 3(9). "Within the scope of the relevant provisions of this Convention, the public shall have access to information, have the possibility to participate in decision-making and have access to justice in environmental matters without discrimination as to citizenship, nationality or domicile and, in the case of a legal person, without discrimination as to where it has its registered seat or an effective centre of its activities.". In Belarus sperrt man Leute als Hooligans ein, wenn sie Fragen stellen, soweit es bei uns zum Glück noch nicht, hier will man von ihnen nur Geld.. (Verstehe ich das richtig, bis zu EUR 100,00 pro beantworteter Frage?) Bitte entschuldigen Sie, aber ich bin nicht bereit dafür zu bezahlen, dass ich von meinen gewählten Politikern Antworten bekomme die von allgemeinem öffentlichen Interesse sind. Ich bin keine erfahrene Politikerin und Juristin, aber meines Wissens nach bricht EU-Recht Bundesrecht, Bundesrecht bricht Landesrecht, Aarhus und das Informationsfreiheitsgesetz der BRD gelten auch in Bayern, auch wenn dieses noch kein eigenes modifiziert hat.
Die aus meiner email vom 08.08.2012 noch offenen Fragen liste ich unten auf. Um Mißverständnisse zu vermeiden - ich werde für irgendwelche Antworten darauf nicht bezahlen. Ich habe auf Frau Gotes Wort vertraut - Sie hätten ihr zugesagt dass zum Thema Sanierung der Deponie Haldenstrasse jedem interessierten Bürger (jeder Bürgerin) seitens der Stadt Marktredwitz gern und ausführlich Auskünfte erteilt würden, und Frau Gote würde sich freuen, wenn ich "von diesem Angebot Gebrauch machen und sie weiter auf dem Laufenden halten würde." Nichts anderes tue ich.
Ich kopiere die regionale und auch überregionale Presse in diese email mit ein. Seit dem Artikel vom 19.07.2012 habe ich zur Sanierung der Deponie nichts mehr in der Zeitung gelesen, vielleicht besteht öffentliches Interesse an einer aktuellen Berichterstattung. Immerhin geht es hier um eine nicht alltägliche Deponiesanierung - wenn schon nicht wie sonst üblich das Landratsamt die zuständige abfallrechtliche Überwachungsbehörde ist sondern die Bezirksregierung; und hier wird eine im Altlastenkataster der CFM erfasste Deponie, auf der Abfall aus der CFM liegt (die, wie ich in einem Zeitungsartikel gelesen habe, "1985 Schlagzeilen mit dem größten Umweltskandal Europas machte") als Hausmülldeponie betrachtet und saniert.
Die Bilder, die ich 3 Wochen nach Sanierungsbeginn bei meinem Rundgang von der Straße Haldenstraße aus über die Deponie gemacht habe (nirgends eine Absperrung oder Betreten-Verboten-Schild), bzw. am 19.8. vom Feldweg / angrenzenden Gelände aus, stelle ich zur Veröffentlichung jederzeit gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
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- Was hat Herrn Dr. Pedalls beim öffentlichen Gespräch in Marktredwitz am 11.05.2012 versprochene Überprüfung des Gutachtens von 1997/1998 ergeben?
- Wie konnte es zu illegale Ablagerungen kommen, wer war da zuständig; sind die angesprochenen Schwarzdeckenreste die schwarzen, ausgedehnten, teils feuchten Stellen, die ich gesehen und dokumentiert habe?
- Im Profilierungsmaterial und in der bereitgestellten Abdeckschicht wurden keine Ablagerungen von Klärschlamm festgestellt, wo befindet sich der Klärschlamm dann?
- Wie groß ist die freigelegte Fläche?
- Im Grunddurchlass, der früher über den Haldengraben ablief, wurde Mecoprop bisher nicht aufgefunden, aber der Grunddurchlass wurde 1997 verlegt. Was ergaben die Messungen des alten Abfluss, der direkt in den Haldengraben gegangen ist?
- Der deponieseitige Randgraben wäre durch die Abgrabung der Deckschicht in der Böschung in Teilen zugeschüttet gewesen, ich habe am 28.7. überhaupt keinen Graben gesehen; er wurde wieder gerichtet - wieviel Deponiewasser ist in der Zwischenzeit dem Haldengraben zugelaufen? Der Graben ist nicht abgedichtet, belastetes Wasser sickert einfach in die tiefer liegenden Grundstücke. Sind Messungen verfügbar? Werden sie öffentlich gemacht? Ist dieser Graben jener Graben, aus dem früher die Kühe getrunken haben und dann gestorben sind?
- Stichwort Bereitstellungslager Baumann, auch bei Starkniederschlag laufe dort kein Wasser aus den dort gelagerten unbelasteten Erdstoffen; meine Bitte war gewesen auch diese Ergebnisse zu veröffentlichen, denn hier liegen nicht unbelastete Erdstoffe, sondern auch die oberste Schicht der Deponie unterhalb der B303, mit Schwarzdeckenresten und Haus- und Krankenhausmüll.
- Gibt es Meßergebnisse für die "unbelasteten" Deckschichten und Erdstoffablagerungen, wie lauten die Ergebnisse der Staubniederschlagsmessung?
- Das Recylingmaterial, mit dem im Fortgang der Arbeiten die Baustraßen verlängert werden, was ist das für Recyclingmaterial? Woher stammt es, in welcher Form ist es belastet, welche Meßergebnisse liegen vor? Und was müssen wir uns unter Intertmaterial aus der Nordböschung vorstellen?
- Bei den Probebohrungen neben dem Betonwerk auf Deponiegelände wurde offensichtlich keine „sonderbare brodelnde Substanz“ festgestellt, sondern nur "Hausmüll und Erdstoffablagerungen in zweifellos unschöner, jedoch in keiner Weise ungewöhnlicher Ausbildung." Macht man neben den Meßergebnissen auch die Fotos öffentlich, so dass sich jeder selbst einen Eindruck verschaffen kann?
- Bei den aus Arbeitsschutzgründen systematisch durchgeführten Deponiegasmessungen in der Luft an den Arbeitsplätzen wurden bislang keinerlei auffällig erhöhte Gasgehalte festgestellt - wie lauten die Werte, wird auch in den Wohncontainern gemessen, gibt es spezielle Arbeitsschutzauflagen?
- Stichwort Abfall der CFM, die Stadt Marktredwitz muss wissen, was ihr Personal eingelagert hat, ich hatte diesbezüglich um Information gebeten.