Der Automobilclub von Deutschland (AvD) erinnert - wie einem Frankenpostartikel vom 18.1.2011 zu entnehmen - daran, dass "Verkehrsteilnehmer kein Grundrecht auf sichere Straßen haben." Nach der Straßenverkehrsordnung sind sie selbst in der Pflicht.
"So besagt Paragraph 3 der StVO, dass Fahrzeugführer ihre Geschwindigkeit nicht nur an die persönlichen Fähigkeiten, sondern insbesondere an die Straßen- und Verkehrsverhältnisse anzupassen haben."
Nach Paragraph 1, Grundregeln, hat sich ohnehin jeder Verkehrsteilnehmer so zu verhalten, dass kein Anderer geschädigt, gefährdet, behindert oder belästigt wird.